ÖGB kann sich 12-Stunden-Tag nicht gefallen lassen

Die Regierung hat es mit der Einführung der Arbeitszeitflexibilisierung ganz besonders eilig. Das Gesetz soll schon zwei Wochen nach der Einigung zwischen ÖVP und FPÖ – ohne Begutachtung und ohne Verhandlungen mit der Gewerkschaft – Anfang Juli beschlossen werden. Gelten sollen sie ab Jänner 2019.
16. Juni 2018 |

Derzeit ist die Höchstarbeitszeit mit 10 Stunden pro Tag und 50 Stunden pro Woche begrenzt. Nach der Änderung werden daraus 12 bzw. 60 Stunden. Der 12-Stunden-Tag soll an fünf Tagen hintereinander möglich sein. Außerdem kann der Arbeitgeber zukünftig pro Woche 20 Überstunden fordern, bisher waren es fünf Überstunden pro Woche. Das Gesetz bedeutet einen massiven Rückschritt für die Rechte von Arbeitnehmer_innen.

Als brutal muss man auch die Änderungen der Arbeitszeitregelungen im Tourismus bezeichnen. Anstatt 11 Stunden Ruhezeit (die Zeit zwischen Dienstende am Vortag und neuerlichem Dienstantritt) sollen es nur mehr 8 Stunden sein. Wer da noch die von der Regierung als zumutbaren Wegzeiten von 2 Stunden hinter sich bringen muss, dem bleiben ohne Waschen, sich Erholen, private Gespräche, oder ähnlichem, nur mehr 6 Stunden zum Schlafen – es ist unvorstellbar, und dennoch bald Realität. Auch die Wochenend- und Feiertagsruhe wird gekürzt, wenn die Unternehmer es wollen.

Keine „Wahlfreiheit“

„Was heute begonnen hat, ist ein Raubzug gegen die Gesundheit und gegen die Geldbörsen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!“ So reagierte der neue ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian noch am Abend der Bekanntgabe der neuen Regelung im ORF und er kündigte Kampfmaßnahmen an. „Der Entwurf verblüfft darin, wie radikal er ist. Der 12-Stunden-Tag und die 12-Stunden-Woche werden plötzlich zum Normalfall. Der Arbeitgeber kann jederzeit verlangen: Heute bleibst du 12 Stunden da. In dieser Woche brauchen wir dich 60 Stunden!“ Die Regierung behauptet „Länger arbeiten, nur freiwillig!“ Aber de facto hat er natürlich nicht die Wahl.

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Laut Gesetz hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Pflicht angeordnete Überstunden zu leisten. Theoretisch kann sie oder er die 11. oder 12. Stunde ablehnen, wenn er schwerwiegende Gründe vorweist. Und auch dann kann der Arbeitgeber widersprechen und sagen: Das Unternehmen geht vor. Dein Kind kann auch die Oma vom Kindergarten abholen. Wer ablehnt, das sagt die Beratungspraxis der Arbeiterkammer, aber auch der Hausverstand, dem droht die Kündigung! Ob die nicht rechtmäßig war, würde der Gekündigte erst Monate bis ein Jahr später nach einem Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts erfahren, wenn er oder sie überhaupt vor Gericht ziehen will.

Keine Überstundenzuschläge

Ein besonders heftiges Detail liegt in der neuen Gleitzeitregelung begraben. Wer in einer Branche oder einem Betrieb mit Gleitzeitregelung arbeitet, der kann in Zukunft komplett um jeglichen Überstundenzuschlag umfallen. Denn geleistete Überstunden müssen nicht mehr im selben Durchrechnungszeitraum abgegolten werden, sondern Zeitguthaben und Zeitschulden können in den jeweils nächsten Durchrechnungszeitraum übertragen werden. In der Praxis kann der Unternehmer also monate- und jahrelang warten, ob er einmal eine Flaute erlebet und dann vom Arbeitnehmer fordern, dass er sich dann frei nimmt und so die Überstunden abbaut, die sie oder er geleistet hat, als es verlangt wurde.

ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz hat Anfang April 2018 auf einer Unternehmer-Veranstaltung in Dornbirn erklärt, wer die Väter der Arbeitszeitflexibilisierung sind: „Wir haben von der Wirtschaftskammer, der Industriellenvereinigung und den Unternehmen viele Ideen gesammelt!“

Streiks nötig

Die österreichischen Unternehmer haben schon vor einem Jahr auf die rot-schwarze Regierung viel Druck gemacht, es dem deutschen Kapitalismus gleichzutun. Aber sie sind damals am Widerstand der Gewerkschaften gescheitert, die es nicht zulassen konnten, dass SPÖ-Kanzler Christian Kern, so willig er sich auch zeigte, den Wünschen der Industrie nachgab. Dieses Njet – verkündet am Maiaufmarsch 2017 vor dem Wiener Rathaus – war der Auslöser für den Koalitionsbruch von Kurz und der ÖVP. Seit damals war klar, dass die nächste Regierung ohne SPÖ gebildet werden würde, und dass sie antreten würde um einen neuen Anlauf zu machen um dieses Projekt umzusetzen.

Dieses Mal muss die Gewerkschaft ganz andere Kampfmethoden wählen als mit der SPÖ in der Regierung. Sie wird Streiks ausrufen müssen. Wahrscheinlich wird sie es auch tun, nicht nur wegen dieses massiven Angriffs auf die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch wegen der Vorgehensweise der Regierung. Das neue Gesetz zu beschließen ohne jegliche Verhandlungen mit den Gewerkschaften und der Arbeiterkammer zu führen, das bedeutet das Ende der Ära der Sozialpartnerschaft. Es bedeutet einen Putsch der Unternehmerschaft gegen den Sozialstaat, die totale Entmachtung der Arbeiter_innenklasse und ihrer Vertretung. Darauf muss mit Kampf geantwortet werden!