Es ist eine Schwierigkeit revolutionärer Politik, dass wir einerseits die herrschenden Verhältnisse abschaffen wollen, andererseits jedoch selbst von ihnen geprägt wurden. Reaktionäre Ideologien wie Sexismus, Rassismus, Transphobie usw. wären deutlich leichter zu bekämpfen, wenn sie nur in der herrschenden Klasse zu finden wären. Beziehungsweise: Wenn sich die Arbeiter:innenklasse von diesen Ideologien bereits völlig befreit hätte, wäre es ein Kinderspiel, den Kampf gegen den Kapitalismus zu gewinnen.
In der Realität ist es jedoch so, dass reaktionäre Ideologien gerade deshalb gefährlich sind, weil sie in die Arbeiter:innenklasse zurückwirken und sie dadurch spalten. Als Marxist:innen glauben wir nicht, dass Bildung, Aufklärung oder moralisch „richtiges“ Verhalten allein genügen, uhbm diese Ideologien zu beseitigen. Vielmehr braucht es gemeinsamen politischen Kampf, um diese Spaltungen zu überwinden.
Marx argumentierte in diesem Kontext, dass eine Revolution nicht nur notwendig ist, um die herrschende Klasse zu stürzen, sondern auch als Selbsttransformation der beherrschten Klasse. In seinen Worten: „Diese Revolution ist notwendig, (…) weil die stürzende Klasse nur in einer Revolution fähig wird, sich den ganzen alten Dreck vom Halse zu schaffen und fähig zu werden, die Gesellschaft neu zu gründen.“
Als revolutionäre Organisation wollen wir ein treibender Faktor für die Überwindung dieser Spaltungslinien sein. Das bedeutet auch, dass wir an unser eigenes Verhalten in der politischen Praxis die höchsten Ansprüche stellen müssen. Als Linkswende verfolgen wir eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Diskriminierung, sexueller Belästigung und anderen Formen unterdrückenden Verhaltens und arbeiten aktiv daran, solche Vorfälle zu verhindern. Die Treffen der Linkswende sind ein Ort, an dem jede Person frei von Diskriminierungsformen an revolutionärer Politik mitarbeiten soll.
Formelle Verfahren und Verhaltensregeln allein reichen nicht aus, um diskriminierendes Verhalten zu verhindern, sind jedoch eine Grundlage dafür. Darum haben wir auf unserer Vollversammlung 2026 diesen Leitfaden für den Umgang miteinander in der politischen Praxis beschlossen.
Richtlinien für Verhalten in der Linkswende
Die Diskussion von Ideen, die mitunter auch kontrovers sein muss, wird in der gesamten Organisation ausdrücklich begrüßt. Es liegt in der Verantwortung aller Mitglieder sicherzustellen, dass diese Diskussionen in einem sicheren und anregenden Umfeld stattfinden. Mitglieder sollen sich ermutigt fühlen, Dinge zu hinterfragen, sich politisch weiterzuentwickeln, Erfahrungen zu sammeln und sich voll einzubringen, ohne herabgesetzt zu werden, wenn einmal Fehler passieren.
Genoss:innen sollten Sprache vermeiden, die negative Stereotype über unterdrückte Gruppen verstärkt. Mobbing, Spott über politische Standpunkte, Herabsetzung von Personen aufgrund ihrer Identität oder Drohungen mit körperlicher Gewalt werden in unserer Organisation nicht akzeptiert.
Im Folgenden sind einige Beispiele für unterdrückerisches und inakzeptables Verhalten aufgeführt.
Rassismus
Wir lehnen alle Formen von Rassismus ab. Das bedeutet: In Linkswende ist kein Platz für Diskriminierung von Personen oder Gruppen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Hautfarbe oder ihres Geburtsortes.
So wie die sexuelle Orientierung und Identität jedes Mitglieds von Linkswende zu akzeptieren ist, gilt dies ebenso für die Entscheidung, religiöse Praktiken auszuüben oder nicht auszuüben.
Antimuslimischer Rassismus – also Diskriminierung, Vorurteile oder Feindseligkeit gegenüber Musliminnen, weil sie Musliminnen sind – ist eine der am weitesten verbreiteten Formen von Rassismus in westlichen Gesellschaften.
Derzeit äußert sich dies vor allem in Angriffen auf das Recht von Frauen, ein Kopftuch zu tragen. Die Entscheidung, Hijab, Niqab oder Burka zu tragen, muss der einzelnen Person überlassen bleiben. Es ist falsch davon auszugehen, dies geschehe zwangsläufig aufgrund männlichen Zwangs oder patriarchaler Einstellungen. Ebenso falsch sind Behauptungen über eine angeblich spezifische Rückständigkeit muslimischer Männer. Hinter solchen Aussagen, die sich oft ein religionskritisches Mäntelchen umhängen, steckt Rassismus.
Antisemitismus besteht aus Vorurteilen, Feindseligkeit oder Hass gegenüber Jüdinnen und Juden als Jüdinnen und Juden. Er kann sich in vorurteilsbasiertem Verhalten äußern, einschließlich mündlicher oder schriftlicher Aussagen. Beispiele sind Behauptungen über eine mächtige, aber geheime jüdische Elite, die die Welt kontrolliere. Solche Aussagen sind antisemitisch und haben in der Linkswende keinen Platz.
Sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigung ist unerwünschtes Verhalten sexueller Art. Sie hat den Zweck oder die Wirkung, die Würde einer anderen Person zu verletzen oder ein einschüchterndes, feindseliges, entwürdigendes, demütigendes oder beleidigendes Umfeld zu schaffen.
Etwas kann auch dann als sexuelle Belästigung gelten, wenn die beschuldigte Person dies nicht beabsichtigt hat.
Sexuelle Belästigung kann beinhalten:
- schriftliche oder mündliche Kommentare sexueller Art (z. B. Bemerkungen über das Aussehen einer Person, Fragen zu ihrem Sexualleben oder sexistische Sprache),
- das Zeigen pornografischer oder expliziter Bilder,
- unerwünschten körperlichen Kontakt oder Berührungen,
- sexuelle Übergriffe,
- wiederholte Aufforderungen zu „Dates“, obwohl das schon einmal abgelehnt wurde.
Einwilligung (Konsens) muss im Zentrum sexueller Beziehungen stehen. Wenn jemand durch Alkohol oder Drogen beeinträchtigt ist, oder sich unter Druck gesetzt fühlt, dann kann keine Rede von Zustimmung sein.
1. Es stimmt, Nein heißt immer nein, aber Ja bedeutet nicht immer ja. „Nein heißt nein“ bedeutet im Zusammenhang mit sexueller Einwilligung, dass jede Ablehnung, ob verbal oder nonverbal, respektiert werden muss, und dass Schweigen, Zögern oder das Fehlen eines klaren „Ja“ nicht gleichbedeutend mit einer Einwilligung sind.
2. Ein Machtgefälle zwischen den involvierten Personen, sollte uns immer hellhörig machen. Als Beispiel: Es kann natürlich echte und konsensuelle Liebesbeziehungen zwischen Professor:in und Student:in geben, aber es kann das Machtgefälle auch von beiden Seiten übersehen werden. Ein Machtgefälle kann aber auch bewusst ausgenutzt werden. Solche Fälle sind uns aus der Vergangenheit bekannt. Ganz konkret: wenn Personen aus der politischen Führung oder ganz einfach angesehene Personen aus der Organisation eine sexuelle oder Liebesbeziehung mit neuen Mitgliedern eingehen, dann sollte das natürlich mit Zurückhaltung und Vorsicht und Respekt vor dem Privatleben der Mitglieder gesehen werden, aber auch eine gewisse Hellhörigkeit ist angebracht.
3. Eine Einwilligung zu einem Zeitpunkt impliziert keine Einwilligung für die Zukunft.
LGBTIQ+-Unterdrückung
Wir respektieren jede sexuelle Orientierung und das Recht jeder Person, ihr eigenes Geschlecht selbst zu definieren. Die sexuelle Orientierung ist eine private Angelegenheit und muss nicht kommuniziert werden.
Besteht Unsicherheit darüber, wie jemand angesprochen werden möchte, sollte einfach nachgefragt werden. Die jeweils bevorzugte Anrede ist zu respektieren. Genoss:innen sollten stets die Pronomen verwenden, die Menschen für sich selbst wählen (z.B. er/ihm, sie/ihr, they/them). Wenn dabei Fehler passieren, ist es Aufgabe aller Mitglieder, darauf hinzuweisen und daran zu arbeiten, diese Fehler nicht zu wiederholen.
Sprache, die auf die Herabwürdigung sexueller Orientierungen abzielt, ist zu unterlassen.
Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen
Der Begriff „Menschen mit Behinderungen“ umfasst Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Sinnesbeeinträchtigungen, Lernschwierigkeiten oder -behinderungen, chronischen oder lebensbegrenzenden Erkrankungen, neurodivergente Menschen sowie Menschen mit psychischen Belastungen.
Unterdrückendes Verhalten gegenüber Menschen mit Behinderungen, kann unter anderem die Verwendung beleidigender Sprache oder ein Verhalten umfassen, das behinderte Genoss:innen von Aktivitäten ausschließt. Es sollten alle Anstrengungen unternommen werden, Veranstaltungen vollständig barrierefrei zu gestalten. Wo möglich, sollten Genoss:innen mit psychischen Belastungen unterstützt werden.
Was sollen Genoss:innen tun, wenn sie inakzeptables Verhalten erleben oder beobachten?
Jedes Mitglied muss sich berechtigt und befähigt fühlen, Bedenken zu äußern, wenn inakzeptables Verhalten auftritt – auch wenn dieses von Mitgliedern in Führungspositionen ausgeht.
Unsere Gruppentreffen sind in der Regel der erste Ort, an dem wir versuchen sollten, Probleme unangemessenen Verhaltens informell zu lösen (z. B. durch ein Gespräch mit der betreffenden Person), sofern es sich nicht um schwerwiegende Vorfälle handelt. Scheitert dies, sollten Beschwerden formell über die unten genannten Kontakte eingebracht werden.
Alle Genoss:innen müssen solche Anliegen ernst nehmen und können sich zur Beratung an das Streitschlichtungskomitee und/oder die Koordination wenden.
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass sich alle, die bei Linkswende organisiert sind, an diese Grundsätze halten. Fehlverhalten kann in nicht schwerwiegenden Fällen – durch kollektive wie individuelle politische Arbeit überwunden werden. Dies setzt die Bereitschaft voraus, Kritik an Verhaltensweisen nicht automatisch als persönlichen Angriff zu verstehen. Ebenso gehört dazu, Fehler anderer nicht zu einem generellen Urteil über die betreffende Person zu machen.
Beispielsweise ist diskriminierende Sprache im Alltag so omnipräsent, dass ihre Verwendung zwar zu vermeiden ist, aber nicht automatisch auf eine grundsätzlich reaktionäre Einstellung schließen lässt.
Bei mangelnder Bereitschaft, an Fehlern zu arbeiten, sowie bei schwerwiegendem Fehlverhalten, hat das Streitschlichtungskomitee die Möglichkeit, Personen auszuschließen. Beispiele für schwerwiegendes Fehlverhalten sind Mobbing, körperliche Einschüchterung oder sexuell übergriffiges Verhalten.
Es muss dabei klar sein, dass Linkswende keine „Vorform“ der kommunistischen Gesellschaft ist und das Streitschlichtungskomitee demnach keine Straftaten aufklären oder rechtliche Entscheidungen treffen kann. Das Streitschlichtungskomitee entscheidet nicht über „Schuld oder Unschuld“, sondern darüber, ob gegen die Organisationsleitlinien verstoßen wurde, oder ein Verhalten vorliegt, das nicht mit unserer Politik vereinbar ist. Entsprechend kann sie lediglich Sanktionen beschließen, die sich auf die Rolle eines Mitglieds in der Organisation oder auf die Mitgliedschaft beziehen.
Ziel des Streitschlichtungskomitee ist in erster Linie der Schutz und die Unterstützung betroffener Personen, sowie die Sicherstellung, dass Linkswende ein sicherer Ort für alle Mitglieder bleibt und sich diskriminierendes Verhalten nicht wiederholt.
E-Mail Adresse des Steitschlichtungskomitees: lw-streitschlichtung@pm.me
Linkswende: Linkswende: Unser Umgang miteinander
Es ist eine Schwierigkeit revolutionärer Politik, dass wir einerseits die herrschenden Verhältnisse abschaffen wollen, andererseits jedoch selbst von ihnen geprägt wurden. Reaktionäre Ideologien wie Sexismus, Rassismus, Transphobie usw. wären deutlich leichter zu bekämpfen, wenn sie nur in der herrschenden Klasse zu finden wären. Beziehungsweise: Wenn sich die Arbeiter:innenklasse von diesen Ideologien bereits völlig befreit hätte, wäre es ein Kinderspiel, den Kampf gegen den Kapitalismus zu gewinnen.
In der Realität ist es jedoch so, dass reaktionäre Ideologien gerade deshalb gefährlich sind, weil sie in die Arbeiter:innenklasse zurückwirken und sie dadurch spalten. Als Marxist:innen glauben wir nicht, dass Bildung, Aufklärung oder moralisch „richtiges“ Verhalten allein genügen, um diese Ideologien zu beseitigen. Vielmehr braucht es gemeinsamen politischen Kampf, um diese Spaltungen zu überwinden.
Marx argumentierte in diesem Kontext, dass eine Revolution nicht nur notwendig ist, um die herrschende Klasse zu stürzen, sondern auch als Selbsttransformation der beherrschten Klasse. In seinen Worten: „Diese Revolution ist notwendig, (…) weil die stürzende Klasse nur in einer Revolution fähig wird, sich den ganzen alten Dreck vom Halse zu schaffen und fähig zu werden, die Gesellschaft neu zu gründen.“
Als revolutionäre Organisation wollen wir ein treibender Faktor für die Überwindung dieser Spaltungslinien sein. Das bedeutet auch, dass wir an unser eigenes Verhalten in der politischen Praxis die höchsten Ansprüche stellen müssen. Als Linkswende verfolgen wir eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Diskriminierung, sexueller Belästigung und anderen Formen unterdrückenden Verhaltens und arbeiten aktiv daran, solche Vorfälle zu verhindern. Die Treffen der Linkswende sind ein Ort, an dem jede Person frei von Diskriminierungsformen an revolutionärer Politik mitarbeiten soll.
Formelle Verfahren und Verhaltensregeln allein reichen nicht aus, um diskriminierendes Verhalten zu verhindern, sind jedoch eine Grundlage dafür. Darum haben wir auf unserer Vollversammlung 2026 diesen Leitfaden für den Umgang miteinander in der politischen Praxis beschlossen.
Richtlinien für Verhalten in der Linkswende
Die Diskussion von Ideen, die mitunter auch kontrovers sein muss, wird in der gesamten Organisation ausdrücklich begrüßt. Es liegt in der Verantwortung aller Mitglieder sicherzustellen, dass diese Diskussionen in einem sicheren und anregenden Umfeld stattfinden. Mitglieder sollen sich ermutigt fühlen, Dinge zu hinterfragen, sich politisch weiterzuentwickeln, Erfahrungen zu sammeln und sich voll einzubringen, ohne herabgesetzt zu werden, wenn einmal Fehler passieren.
Genoss:innen sollten Sprache vermeiden, die negative Stereotype über unterdrückte Gruppen verstärkt. Mobbing, Spott über politische Standpunkte, Herabsetzung von Personen aufgrund ihrer Identität oder Drohungen mit körperlicher Gewalt werden in unserer Organisation nicht akzeptiert.
Im Folgenden sind einige Beispiele für unterdrückerisches und inakzeptables Verhalten aufgeführt.
Rassismus
Wir lehnen alle Formen von Rassismus ab. Das bedeutet: In Linkswende ist kein Platz für Diskriminierung von Personen oder Gruppen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Hautfarbe oder ihres Geburtsortes.
So wie die sexuelle Orientierung und Identität jedes Mitglieds von Linkswende zu akzeptieren ist, gilt dies ebenso für die Entscheidung, religiöse Praktiken auszuüben oder nicht auszuüben.
Antimuslimischer Rassismus – also Diskriminierung, Vorurteile oder Feindseligkeit gegenüber Musliminnen, weil sie Musliminnen sind – ist eine der am weitesten verbreiteten Formen von Rassismus in westlichen Gesellschaften.
Derzeit äußert sich dies vor allem in Angriffen auf das Recht von Frauen, ein Kopftuch zu tragen. Die Entscheidung, Hijab, Niqab oder Burka zu tragen, muss der einzelnen Person überlassen bleiben. Es ist falsch davon auszugehen, dies geschehe zwangsläufig aufgrund männlichen Zwangs oder patriarchaler Einstellungen. Ebenso falsch sind Behauptungen über eine angeblich spezifische Rückständigkeit muslimischer Männer. Hinter solchen Aussagen, die sich oft ein religionskritisches Mäntelchen umhängen, steckt Rassismus.
Antisemitismus besteht aus Vorurteilen, Feindseligkeit oder Hass gegenüber Jüdinnen und Juden als Jüdinnen und Juden. Er kann sich in vorurteilsbasiertem Verhalten äußern, einschließlich mündlicher oder schriftlicher Aussagen. Beispiele sind Behauptungen über eine mächtige, aber geheime jüdische Elite, die die Welt kontrolliere. Solche Aussagen sind antisemitisch und haben in der Linkswende keinen Platz.
Sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigung ist unerwünschtes Verhalten sexueller Art. Sie hat den Zweck oder die Wirkung, die Würde einer anderen Person zu verletzen oder ein einschüchterndes, feindseliges, entwürdigendes, demütigendes oder beleidigendes Umfeld zu schaffen.
Etwas kann auch dann als sexuelle Belästigung gelten, wenn die beschuldigte Person dies nicht beabsichtigt hat.
Sexuelle Belästigung kann beinhalten:
- schriftliche oder mündliche Kommentare sexueller Art (z. B. Bemerkungen über das Aussehen einer Person, Fragen zu ihrem Sexualleben oder sexistische Sprache),
- das Zeigen pornografischer oder expliziter Bilder,
- unerwünschten körperlichen Kontakt oder Berührungen,
- sexuelle Übergriffe,
- wiederholte Aufforderungen zu „Dates“, obwohl das schon einmal abgelehnt wurde.
Einwilligung (Konsens) muss im Zentrum sexueller Beziehungen stehen. Wenn jemand durch Alkohol oder Drogen beeinträchtigt ist, oder sich unter Druck gesetzt fühlt, dann kann keine Rede von Zustimmung sein.
1. Es stimmt, Nein heißt immer nein, aber Ja bedeutet nicht immer ja. „Nein heißt nein“ bedeutet im Zusammenhang mit sexueller Einwilligung, dass jede Ablehnung, ob verbal oder nonverbal, respektiert werden muss, und dass Schweigen, Zögern oder das Fehlen eines klaren „Ja“ nicht gleichbedeutend mit einer Einwilligung sind.
2. Ein Machtgefälle zwischen den involvierten Personen, sollte uns immer hellhörig machen. Als Beispiel: Es kann natürlich echte und konsensuelle Liebesbeziehungen zwischen Professor:in und Student:in geben, aber es kann das Machtgefälle auch von beiden Seiten übersehen werden. Ein Machtgefälle kann aber auch bewusst ausgenutzt werden. Solche Fälle sind uns aus der Vergangenheit bekannt. Ganz konkret: wenn Personen aus der politischen Führung oder ganz einfach angesehene Personen aus der Organisation eine sexuelle oder Liebesbeziehung mit neuen Mitgliedern eingehen, dann sollte das natürlich mit Zurückhaltung und Vorsicht und Respekt vor dem Privatleben der Mitglieder gesehen werden, aber auch eine gewisse Hellhörigkeit ist angebracht.
3. Eine Einwilligung zu einem Zeitpunkt impliziert keine Einwilligung für die Zukunft.
LGBTIQ+-Unterdrückung
Wir respektieren jede sexuelle Orientierung und das Recht jeder Person, ihr eigenes Geschlecht selbst zu definieren. Die sexuelle Orientierung ist eine private Angelegenheit und muss nicht kommuniziert werden.
Besteht Unsicherheit darüber, wie jemand angesprochen werden möchte, sollte einfach nachgefragt werden. Die jeweils bevorzugte Anrede ist zu respektieren. Genoss:innen sollten stets die Pronomen verwenden, die Menschen für sich selbst wählen (z.B. er/ihm, sie/ihr, they/them). Wenn dabei Fehler passieren, ist es Aufgabe aller Mitglieder, darauf hinzuweisen und daran zu arbeiten, diese Fehler nicht zu wiederholen.
Sprache, die auf die Herabwürdigung sexueller Orientierungen abzielt, ist zu unterlassen.
Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen
Der Begriff „Menschen mit Behinderungen“ umfasst Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Sinnesbeeinträchtigungen, Lernschwierigkeiten oder -behinderungen, chronischen oder lebensbegrenzenden Erkrankungen, neurodivergente Menschen sowie Menschen mit psychischen Belastungen.
Unterdrückendes Verhalten gegenüber Menschen mit Behinderungen, kann unter anderem die Verwendung beleidigender Sprache oder ein Verhalten umfassen, das behinderte Genoss:innen von Aktivitäten ausschließt. Es sollten alle Anstrengungen unternommen werden, Veranstaltungen vollständig barrierefrei zu gestalten. Wo möglich, sollten Genoss:innen mit psychischen Belastungen unterstützt werden.
Was sollen Genoss:innen tun, wenn sie inakzeptables Verhalten erleben oder beobachten?
Jedes Mitglied muss sich berechtigt und befähigt fühlen, Bedenken zu äußern, wenn inakzeptables Verhalten auftritt – auch wenn dieses von Mitgliedern in Führungspositionen ausgeht.
Unsere Gruppentreffen sind in der Regel der erste Ort, an dem wir versuchen sollten, Probleme unangemessenen Verhaltens informell zu lösen (z. B. durch ein Gespräch mit der betreffenden Person), sofern es sich nicht um schwerwiegende Vorfälle handelt. Scheitert dies, sollten Beschwerden formell über die unten genannten Kontakte eingebracht werden.
Alle Genoss:innen müssen solche Anliegen ernst nehmen und können sich zur Beratung an das Streitschlichtungskomitee und/oder die Koordination wenden.
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass sich alle, die bei Linkswende organisiert sind, an diese Grundsätze halten. Fehlverhalten kann in nicht schwerwiegenden Fällen – durch kollektive wie individuelle politische Arbeit überwunden werden. Dies setzt die Bereitschaft voraus, Kritik an Verhaltensweisen nicht automatisch als persönlichen Angriff zu verstehen. Ebenso gehört dazu, Fehler anderer nicht zu einem generellen Urteil über die betreffende Person zu machen.
Beispielsweise ist diskriminierende Sprache im Alltag so omnipräsent, dass ihre Verwendung zwar zu vermeiden ist, aber nicht automatisch auf eine grundsätzlich reaktionäre Einstellung schließen lässt.
Bei mangelnder Bereitschaft, an Fehlern zu arbeiten, sowie bei schwerwiegendem Fehlverhalten, hat das Streitschlichtungskomitee die Möglichkeit, Personen auszuschließen. Beispiele für schwerwiegendes Fehlverhalten sind Mobbing, körperliche Einschüchterung oder sexuell übergriffiges Verhalten.
Es muss dabei klar sein, dass Linkswende keine „Vorform“ der kommunistischen Gesellschaft ist und das Streitschlichtungskomitee demnach keine Straftaten aufklären oder rechtliche Entscheidungen treffen kann. Das Streitschlichtungskomitee entscheidet nicht über „Schuld oder Unschuld“, sondern darüber, ob gegen die Organisationsleitlinien verstoßen wurde, oder ein Verhalten vorliegt, das nicht mit unserer Politik vereinbar ist. Entsprechend kann sie lediglich Sanktionen beschließen, die sich auf die Rolle eines Mitglieds in der Organisation oder auf die Mitgliedschaft beziehen.
Ziel des Streitschlichtungskomitee ist in erster Linie der Schutz und die Unterstützung betroffener Personen, sowie die Sicherstellung, dass Linkswende ein sicherer Ort für alle Mitglieder bleibt und sich diskriminierendes Verhalten nicht wiederholt.
E-Mail Adresse des Steitschlichtungskomitees: lw-streitschlichtung@pm.me Linkswende: Unser Umgang miteinander
Es ist eine Schwierigkeit revolutionärer Politik, dass wir einerseits die herrschenden Verhältnisse abschaffen wollen, andererseits jedoch selbst von ihnen geprägt wurden. Reaktionäre Ideologien wie Sexismus, Rassismus, Transphobie usw. wären deutlich leichter zu bekämpfen, wenn sie nur in der herrschenden Klasse zu finden wären. Beziehungsweise: Wenn sich die Arbeiter:innenklasse von diesen Ideologien bereits völlig befreit hätte, wäre es ein Kinderspiel, den Kampf gegen den Kapitalismus zu gewinnen.
In der Realität ist es jedoch so, dass reaktionäre Ideologien gerade deshalb gefährlich sind, weil sie in die Arbeiter:innenklasse zurückwirken und sie dadurch spalten. Als Marxist:innen glauben wir nicht, dass Bildung, Aufklärung oder moralisch „richtiges“ Verhalten allein genügen, um diese Ideologien zu beseitigen. Vielmehr braucht es gemeinsamen politischen Kampf, um diese Spaltungen zu überwinden.
Marx argumentierte in diesem Kontext, dass eine Revolution nicht nur notwendig ist, um die herrschende Klasse zu stürzen, sondern auch als Selbsttransformation der beherrschten Klasse. In seinen Worten: „Diese Revolution ist notwendig, (…) weil die stürzende Klasse nur in einer Revolution fähig wird, sich den ganzen alten Dreck vom Halse zu schaffen und fähig zu werden, die Gesellschaft neu zu gründen.“
Als revolutionäre Organisation wollen wir ein treibender Faktor für die Überwindung dieser Spaltungslinien sein. Das bedeutet auch, dass wir an unser eigenes Verhalten in der politischen Praxis die höchsten Ansprüche stellen müssen. Als Linkswende verfolgen wir eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Diskriminierung, sexueller Belästigung und anderen Formen unterdrückenden Verhaltens und arbeiten aktiv daran, solche Vorfälle zu verhindern. Die Treffen der Linkswende sind ein Ort, an dem jede Person frei von Diskriminierungsformen an revolutionärer Politik mitarbeiten soll.
Formelle Verfahren und Verhaltensregeln allein reichen nicht aus, um diskriminierendes Verhalten zu verhindern, sind jedoch eine Grundlage dafür. Darum haben wir auf unserer Vollversammlung 2026 diesen Leitfaden für den Umgang miteinander in der politischen Praxis beschlossen.
Richtlinien für Verhalten in der Linkswende
Die Diskussion von Ideen, die mitunter auch kontrovers sein muss, wird in der gesamten Organisation ausdrücklich begrüßt. Es liegt in der Verantwortung aller Mitglieder sicherzustellen, dass diese Diskussionen in einem sicheren und anregenden Umfeld stattfinden. Mitglieder sollen sich ermutigt fühlen, Dinge zu hinterfragen, sich politisch weiterzuentwickeln, Erfahrungen zu sammeln und sich voll einzubringen, ohne herabgesetzt zu werden, wenn einmal Fehler passieren.
Genoss:innen sollten Sprache vermeiden, die negative Stereotype über unterdrückte Gruppen verstärkt. Mobbing, Spott über politische Standpunkte, Herabsetzung von Personen aufgrund ihrer Identität oder Drohungen mit körperlicher Gewalt werden in unserer Organisation nicht akzeptiert.
Im Folgenden sind einige Beispiele für unterdrückerisches und inakzeptables Verhalten aufgeführt.
Rassismus
Wir lehnen alle Formen von Rassismus ab. Das bedeutet: In Linkswende ist kein Platz für Diskriminierung von Personen oder Gruppen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Hautfarbe oder ihres Geburtsortes.
So wie die sexuelle Orientierung und Identität jedes Mitglieds von Linkswende zu akzeptieren ist, gilt dies ebenso für die Entscheidung, religiöse Praktiken auszuüben oder nicht auszuüben.
Antimuslimischer Rassismus – also Diskriminierung, Vorurteile oder Feindseligkeit gegenüber Musliminnen, weil sie Musliminnen sind – ist eine der am weitesten verbreiteten Formen von Rassismus in westlichen Gesellschaften.
Derzeit äußert sich dies vor allem in Angriffen auf das Recht von Frauen, ein Kopftuch zu tragen. Die Entscheidung, Hijab, Niqab oder Burka zu tragen, muss der einzelnen Person überlassen bleiben. Es ist falsch davon auszugehen, dies geschehe zwangsläufig aufgrund männlichen Zwangs oder patriarchaler Einstellungen. Ebenso falsch sind Behauptungen über eine angeblich spezifische Rückständigkeit muslimischer Männer. Hinter solchen Aussagen, die sich oft ein religionskritisches Mäntelchen umhängen, steckt Rassismus.
Antisemitismus besteht aus Vorurteilen, Feindseligkeit oder Hass gegenüber Jüdinnen und Juden als Jüdinnen und Juden. Er kann sich in vorurteilsbasiertem Verhalten äußern, einschließlich mündlicher oder schriftlicher Aussagen. Beispiele sind Behauptungen über eine mächtige, aber geheime jüdische Elite, die die Welt kontrolliere. Solche Aussagen sind antisemitisch und haben in der Linkswende keinen Platz.
Sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigung ist unerwünschtes Verhalten sexueller Art. Sie hat den Zweck oder die Wirkung, die Würde einer anderen Person zu verletzen oder ein einschüchterndes, feindseliges, entwürdigendes, demütigendes oder beleidigendes Umfeld zu schaffen.
Etwas kann auch dann als sexuelle Belästigung gelten, wenn die beschuldigte Person dies nicht beabsichtigt hat.
Sexuelle Belästigung kann beinhalten:
- schriftliche oder mündliche Kommentare sexueller Art (z. B. Bemerkungen über das Aussehen einer Person, Fragen zu ihrem Sexualleben oder sexistische Sprache),
- das Zeigen pornografischer oder expliziter Bilder,
- unerwünschten körperlichen Kontakt oder Berührungen,
- sexuelle Übergriffe,
- wiederholte Aufforderungen zu „Dates“, obwohl das schon einmal abgelehnt wurde.
Einwilligung (Konsens) muss im Zentrum sexueller Beziehungen stehen. Wenn jemand durch Alkohol oder Drogen beeinträchtigt ist, oder sich unter Druck gesetzt fühlt, dann kann keine Rede von Zustimmung sein.
1. Es stimmt, Nein heißt immer nein, aber Ja bedeutet nicht immer ja. „Nein heißt nein“ bedeutet im Zusammenhang mit sexueller Einwilligung, dass jede Ablehnung, ob verbal oder nonverbal, respektiert werden muss, und dass Schweigen, Zögern oder das Fehlen eines klaren „Ja“ nicht gleichbedeutend mit einer Einwilligung sind.
2. Ein Machtgefälle zwischen den involvierten Personen, sollte uns immer hellhörig machen. Als Beispiel: Es kann natürlich echte und konsensuelle Liebesbeziehungen zwischen Professor:in und Student:in geben, aber es kann das Machtgefälle auch von beiden Seiten übersehen werden. Ein Machtgefälle kann aber auch bewusst ausgenutzt werden. Solche Fälle sind uns aus der Vergangenheit bekannt. Ganz konkret: wenn Personen aus der politischen Führung oder ganz einfach angesehene Personen aus der Organisation eine sexuelle oder Liebesbeziehung mit neuen Mitgliedern eingehen, dann sollte das natürlich mit Zurückhaltung und Vorsicht und Respekt vor dem Privatleben der Mitglieder gesehen werden, aber auch eine gewisse Hellhörigkeit ist angebracht.
3. Eine Einwilligung zu einem Zeitpunkt impliziert keine Einwilligung für die Zukunft.
LGBTIQ+-Unterdrückung
Wir respektieren jede sexuelle Orientierung und das Recht jeder Person, ihr eigenes Geschlecht selbst zu definieren. Die sexuelle Orientierung ist eine private Angelegenheit und muss nicht kommuniziert werden.
Besteht Unsicherheit darüber, wie jemand angesprochen werden möchte, sollte einfach nachgefragt werden. Die jeweils bevorzugte Anrede ist zu respektieren. Genoss:innen sollten stets die Pronomen verwenden, die Menschen für sich selbst wählen (z.B. er/ihm, sie/ihr, they/them). Wenn dabei Fehler passieren, ist es Aufgabe aller Mitglieder, darauf hinzuweisen und daran zu arbeiten, diese Fehler nicht zu wiederholen.
Sprache, die auf die Herabwürdigung sexueller Orientierungen abzielt, ist zu unterlassen.
Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen
Der Begriff „Menschen mit Behinderungen“ umfasst Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Sinnesbeeinträchtigungen, Lernschwierigkeiten oder -behinderungen, chronischen oder lebensbegrenzenden Erkrankungen, neurodivergente Menschen sowie Menschen mit psychischen Belastungen.
Unterdrückendes Verhalten gegenüber Menschen mit Behinderungen, kann unter anderem die Verwendung beleidigender Sprache oder ein Verhalten umfassen, das behinderte Genoss:innen von Aktivitäten ausschließt. Es sollten alle Anstrengungen unternommen werden, Veranstaltungen vollständig barrierefrei zu gestalten. Wo möglich, sollten Genoss:innen mit psychischen Belastungen unterstützt werden.
Was sollen Genoss:innen tun, wenn sie inakzeptables Verhalten erleben oder beobachten?
Jedes Mitglied muss sich berechtigt und befähigt fühlen, Bedenken zu äußern, wenn inakzeptables Verhalten auftritt – auch wenn dieses von Mitgliedern in Führungspositionen ausgeht.
Unsere Gruppentreffen sind in der Regel der erste Ort, an dem wir versuchen sollten, Probleme unangemessenen Verhaltens informell zu lösen (z. B. durch ein Gespräch mit der betreffenden Person), sofern es sich nicht um schwerwiegende Vorfälle handelt. Scheitert dies, sollten Beschwerden formell über die unten genannten Kontakte eingebracht werden.
Alle Genoss:innen müssen solche Anliegen ernst nehmen und können sich zur Beratung an das Streitschlichtungskomitee und/oder die Koordination wenden.
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass sich alle, die bei Linkswende organisiert sind, an diese Grundsätze halten. Fehlverhalten kann in nicht schwerwiegenden Fällen – durch kollektive wie individuelle politische Arbeit überwunden werden. Dies setzt die Bereitschaft voraus, Kritik an Verhaltensweisen nicht automatisch als persönlichen Angriff zu verstehen. Ebenso gehört dazu, Fehler anderer nicht zu einem generellen Urteil über die betreffende Person zu machen.
Beispielsweise ist diskriminierende Sprache im Alltag so omnipräsent, dass ihre Verwendung zwar zu vermeiden ist, aber nicht automatisch auf eine grundsätzlich reaktionäre Einstellung schließen lässt.
Bei mangelnder Bereitschaft, an Fehlern zu arbeiten, sowie bei schwerwiegendem Fehlverhalten, hat das Streitschlichtungskomitee die Möglichkeit, Personen auszuschließen. Beispiele für schwerwiegendes Fehlverhalten sind Mobbing, körperliche Einschüchterung oder sexuell übergriffiges Verhalten.
Es muss dabei klar sein, dass Linkswende keine „Vorform“ der kommunistischen Gesellschaft ist und das Streitschlichtungskomitee demnach keine Straftaten aufklären oder rechtliche Entscheidungen treffen kann. Das Streitschlichtungskomitee entscheidet nicht über „Schuld oder Unschuld“, sondern darüber, ob gegen die Organisationsleitlinien verstoßen wurde, oder ein Verhalten vorliegt, das nicht mit unserer Politik vereinbar ist. Entsprechend kann sie lediglich Sanktionen beschließen, die sich auf die Rolle eines Mitglieds in der Organisation oder auf die Mitgliedschaft beziehen.
Ziel des Streitschlichtungskomitee ist in erster Linie der Schutz und die Unterstützung betroffener Personen, sowie die Sicherstellung, dass Linkswende ein sicherer Ort für alle Mitglieder bleibt und sich diskriminierendes Verhalten nicht wiederholt.
E-Mail Adresse des Steitschlichtungskomitees: lw-streitschlichtung@pm.me
Es ist eine Schwierigkeit revolutionärer Politik, dass wir einerseits die herrschenden Verhältnisse abschaffen wollen, andererseits jedoch selbst von ihnen geprägt wurden. Reaktionäre Ideologien wie Sexismus, Rassismus, Transphobie usw. wären deutlich leichter zu bekämpfen, wenn sie nur in der herrschenden Klasse zu finden wären. Beziehungsweise: Wenn sich die Arbeiter:innenklasse von diesen Ideologien bereits völlig befreit hätte, wäre es ein Kinderspiel, den Kampf gegen den Kapitalismus zu gewinnen.
In der Realität ist es jedoch so, dass reaktionäre Ideologien gerade deshalb gefährlich sind, weil sie in die Arbeiter:innenklasse zurückwirken und sie dadurch spalten. Als Marxist:innen glauben wir nicht, dass Bildung, Aufklärung oder moralisch „richtiges“ Verhalten allein genügen, um diese Ideologien zu beseitigen. Vielmehr braucht es gemeinsamen politischen Kampf, um diese Spaltungen zu überwinden.
Marx argumentierte in diesem Kontext, dass eine Revolution nicht nur notwendig ist, um die herrschende Klasse zu stürzen, sondern auch als Selbsttransformation der beherrschten Klasse. In seinen Worten: „Diese Revolution ist notwendig, (…) weil die stürzende Klasse nur in einer Revolution fähig wird, sich den ganzen alten Dreck vom Halse zu schaffen und fähig zu werden, die Gesellschaft neu zu gründen.“
Als revolutionäre Organisation wollen wir ein treibender Faktor für die Überwindung dieser Spaltungslinien sein. Das bedeutet auch, dass wir an unser eigenes Verhalten in der politischen Praxis die höchsten Ansprüche stellen müssen. Als Linkswende verfolgen wir eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Diskriminierung, sexueller Belästigung und anderen Formen unterdrückenden Verhaltens und arbeiten aktiv daran, solche Vorfälle zu verhindern. Die Treffen der Linkswende sind ein Ort, an dem jede Person frei von Diskriminierungsformen an revolutionärer Politik mitarbeiten soll.
Formelle Verfahren und Verhaltensregeln allein reichen nicht aus, um diskriminierendes Verhalten zu verhindern, sind jedoch eine Grundlage dafür. Darum haben wir auf unserer Vollversammlung 2026 diesen Leitfaden für den Umgang miteinander in der politischen Praxis beschlossen.
Richtlinien für Verhalten in der Linkswende
Die Diskussion von Ideen, die mitunter auch kontrovers sein muss, wird in der gesamten Organisation ausdrücklich begrüßt. Es liegt in der Verantwortung aller Mitglieder sicherzustellen, dass diese Diskussionen in einem sicheren und anregenden Umfeld stattfinden. Mitglieder sollen sich ermutigt fühlen, Dinge zu hinterfragen, sich politisch weiterzuentwickeln, Erfahrungen zu sammeln und sich voll einzubringen, ohne herabgesetzt zu werden, wenn einmal Fehler passieren.
Genoss:innen sollten Sprache vermeiden, die negative Stereotype über unterdrückte Gruppen verstärkt. Mobbing, Spott über politische Standpunkte, Herabsetzung von Personen aufgrund ihrer Identität oder Drohungen mit körperlicher Gewalt werden in unserer Organisation nicht akzeptiert.
Im Folgenden sind einige Beispiele für unterdrückerisches und inakzeptables Verhalten aufgeführt.
Rassismus
Wir lehnen alle Formen von Rassismus ab. Das bedeutet: In Linkswende ist kein Platz für Diskriminierung von Personen oder Gruppen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Hautfarbe oder ihres Geburtsortes.
So wie die sexuelle Orientierung und Identität jedes Mitglieds von Linkswende zu akzeptieren ist, gilt dies ebenso für die Entscheidung, religiöse Praktiken auszuüben oder nicht auszuüben.
Antimuslimischer Rassismus – also Diskriminierung, Vorurteile oder Feindseligkeit gegenüber Musliminnen, weil sie Musliminnen sind – ist eine der am weitesten verbreiteten Formen von Rassismus in westlichen Gesellschaften.
Derzeit äußert sich dies vor allem in Angriffen auf das Recht von Frauen, ein Kopftuch zu tragen. Die Entscheidung, Hijab, Niqab oder Burka zu tragen, muss der einzelnen Person überlassen bleiben. Es ist falsch davon auszugehen, dies geschehe zwangsläufig aufgrund männlichen Zwangs oder patriarchaler Einstellungen. Ebenso falsch sind Behauptungen über eine angeblich spezifische Rückständigkeit muslimischer Männer. Hinter solchen Aussagen, die sich oft ein religionskritisches Mäntelchen umhängen, steckt Rassismus.
Antisemitismus besteht aus Vorurteilen, Feindseligkeit oder Hass gegenüber Jüdinnen und Juden als Jüdinnen und Juden. Er kann sich in vorurteilsbasiertem Verhalten äußern, einschließlich mündlicher oder schriftlicher Aussagen. Beispiele sind Behauptungen über eine mächtige, aber geheime jüdische Elite, die die Welt kontrolliere. Solche Aussagen sind antisemitisch und haben in der Linkswende keinen Platz.
Sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigung ist unerwünschtes Verhalten sexueller Art. Sie hat den Zweck oder die Wirkung, die Würde einer anderen Person zu verletzen oder ein einschüchterndes, feindseliges, entwürdigendes, demütigendes oder beleidigendes Umfeld zu schaffen.
Etwas kann auch dann als sexuelle Belästigung gelten, wenn die beschuldigte Person dies nicht beabsichtigt hat.
Sexuelle Belästigung kann beinhalten:
• schriftliche oder mündliche Kommentare sexueller Art (z. B. Bemerkungen über das Aussehen einer Person, Fragen zu ihrem Sexualleben oder sexistische Sprache),
• das Zeigen pornografischer oder expliziter Bilder,
• unerwünschten körperlichen Kontakt oder Berührungen,
• sexuelle Übergriffe,
• wiederholte Aufforderungen zu „Dates“, obwohl das schon einmal abgelehnt wurde.
Einwilligung (Konsens) muss im Zentrum sexueller Beziehungen stehen. Wenn jemand durch Alkohol oder Drogen beeinträchtigt ist, oder sich unter Druck gesetzt fühlt, dann kann keine Rede von Zustimmung sein.
- Es stimmt, Nein heißt immer nein, aber Ja bedeutet nicht immer ja. „Nein heißt nein“ bedeutet im Zusammenhang mit sexueller Einwilligung, dass jede Ablehnung, ob verbal oder nonverbal, respektiert werden muss, und dass Schweigen, Zögern oder das Fehlen eines klaren „Ja“ nicht gleichbedeutend mit einer Einwilligung sind.
- Ein Machtgefälle zwischen den involvierten Personen, sollte uns immer hellhörig machen. Als Beispiel: Es kann natürlich echte und konsensuelle Liebesbeziehungen zwischen Professor:in und Student:in geben, aber es kann das Machtgefälle auch von beiden Seiten übersehen werden. Ein Machtgefälle kann aber auch bewusst ausgenutzt werden. Solche Fälle sind uns aus der Vergangenheit bekannt. Ganz konkret: wenn Personen aus der politischen Führung oder ganz einfach angesehene Personen aus der Organisation eine sexuelle oder Liebesbeziehung mit neuen Mitgliedern eingehen, dann sollte das natürlich mit Zurückhaltung und Vorsicht und Respekt vor dem Privatleben der Mitglieder gesehen werden, aber auch eine gewisse Hellhörigkeit ist angebracht.
- Eine Einwilligung zu einem Zeitpunkt impliziert keine Einwilligung für die Zukunft.
LGBTIQ+-Unterdrückung
Wir respektieren jede sexuelle Orientierung und das Recht jeder Person, ihr eigenes Geschlecht selbst zu definieren. Die sexuelle Orientierung ist eine private Angelegenheit und muss nicht kommuniziert werden.
Besteht Unsicherheit darüber, wie jemand angesprochen werden möchte, sollte einfach nachgefragt werden. Die jeweils bevorzugte Anrede ist zu respektieren. Genoss:innen sollten stets die Pronomen verwenden, die Menschen für sich selbst wählen (z.B. er/ihm, sie/ihr, they/them). Wenn dabei Fehler passieren, ist es Aufgabe aller Mitglieder, darauf hinzuweisen und daran zu arbeiten, diese Fehler nicht zu wiederholen.
Sprache, die auf die Herabwürdigung sexueller Orientierungen abzielt, ist zu unterlassen.
Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen
Der Begriff „Menschen mit Behinderungen“ umfasst Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Sinnesbeeinträchtigungen, Lernschwierigkeiten oder -behinderungen, chronischen oder lebensbegrenzenden Erkrankungen, neurodivergente Menschen sowie Menschen mit psychischen Belastungen.
Unterdrückendes Verhalten gegenüber Menschen mit Behinderungen, kann unter anderem die Verwendung beleidigender Sprache oder ein Verhalten umfassen, das behinderte Genoss:innen von Aktivitäten ausschließt. Es sollten alle Anstrengungen unternommen werden, Veranstaltungen vollständig barrierefrei zu gestalten. Wo möglich, sollten Genoss:innen mit psychischen Belastungen unterstützt werden.
Was sollen Genoss:innen tun, wenn sie inakzeptables Verhalten erleben oder beobachten?
Jedes Mitglied muss sich berechtigt und befähigt fühlen, Bedenken zu äußern, wenn inakzeptables Verhalten auftritt – auch wenn dieses von Mitgliedern in Führungspositionen ausgeht.
Unsere Gruppentreffen sind in der Regel der erste Ort, an dem wir versuchen sollten, Probleme unangemessenen Verhaltens informell zu lösen (z. B. durch ein Gespräch mit der betreffenden Person), sofern es sich nicht um schwerwiegende Vorfälle handelt. Scheitert dies, sollten Beschwerden formell über die unten genannten Kontakte eingebracht werden.
Alle Genoss:innen müssen solche Anliegen ernst nehmen und können sich zur Beratung an das Streitschlichtungskomitee und/oder die Koordination wenden.
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass sich alle, die bei Linkswende organisiert sind, an diese Grundsätze halten. Fehlverhalten kann in nicht schwerwiegenden Fällen – durch kollektive wie individuelle politische Arbeit überwunden werden. Dies setzt die Bereitschaft voraus, Kritik an Verhaltensweisen nicht automatisch als persönlichen Angriff zu verstehen. Ebenso gehört dazu, Fehler anderer nicht zu einem generellen Urteil über die betreffende Person zu machen.
Beispielsweise ist diskriminierende Sprache im Alltag so omnipräsent, dass ihre Verwendung zwar zu vermeiden ist, aber nicht automatisch auf eine grundsätzlich reaktionäre Einstellung schließen lässt.
Bei mangelnder Bereitschaft, an Fehlern zu arbeiten, sowie bei schwerwiegendem Fehlverhalten, hat das Streitschlichtungskomitee die Möglichkeit, Personen auszuschließen. Beispiele für schwerwiegendes Fehlverhalten sind Mobbing, körperliche Einschüchterung oder sexuell übergriffiges Verhalten.
Es muss dabei klar sein, dass Linkswende keine „Vorform“ der kommunistischen Gesellschaft ist und das Streitschlichtungskomitee demnach keine Straftaten aufklären oder rechtliche Entscheidungen treffen kann. Das Streitschlichtungskomitee entscheidet nicht über „Schuld oder Unschuld“, sondern darüber, ob gegen die Organisationsleitlinien verstoßen wurde, oder ein Verhalten vorliegt, das nicht mit unserer Politik vereinbar ist. Entsprechend kann sie lediglich Sanktionen beschließen, die sich auf die Rolle eines Mitglieds in der Organisation oder auf die Mitgliedschaft beziehen.
Ziel des Streitschlichtungskomitee ist in erster Linie der Schutz und die Unterstützung betroffener Personen, sowie die Sicherstellung, dass Linkswende ein sicherer Ort für alle Mitglieder bleibt und sich diskriminierendes Verhalten nicht wiederholt.
E-Mail Adresse des Steitschlichtungskomitees: lw-streitschlichtung@pm.me
