Verfassungsgerichtshof: Rechtsweg ausgeschlossen!

Der Verfassungsgerichtshof ist so unfehlbar wie der Papst. Seine Urteile können nicht angefochten werden. Seine Entscheidung, unsere Stimmen wegen formaler Fehler für ungültig zu erklären, ist Grund genug, sich diese Institution näher anzusehen.
12. Juli 2016 |

Der Hauptverantwortliche für Aufhebung des zweiten Wahlgangs der Präsidentschaftswahlen ist der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) Gerhart Holzinger. Das Abstimmungsergebnis dürfen die unbedarften Staatsbürger_innen nicht erfahren. Das könnte uns ja verunsichern – Intransparenz und Untertanen-Denken in Reinkultur. Holzinger stemmt sich vehement dagegen, dass wir erfahren, wer wie abgestimmt hat.

Interessanterweise forderte derselbe Holzinger vor einigen Jahren, damals noch Sektionschef im Bundeskanzleramt, nicht nur die Offenlegung des Abstimmungsverhaltens, sondern auch, dass überstimmte Richter_innen ihre abweichende Meinung schriftlich an das Urteil anhängen sollten. Wenig überraschend war der VfGH damals dagegen. So wie Holzinger heute dagegen ist. Ein Hinweis auf sein bemerkenswertes Demokratieverständnis.

Institutioneller Rassismus

Schwerer wiegt allerdings die Tatsache, dass der VfGH Teil eines Systems ist, in dem scheinbar die Überzeugung herrscht, dass jeder und jede Fremde weniger in Österreich ein Vorteil sei. Karin Klaric vom Verein Purple Sheep, der auch das „Freunde Schützen Haus“ betreibt, beklagt, dass diese Grundhaltung sich deutlich in den österreichischen Gesetzen abzeichnet.

Zwischen 2008 und 2014 kam es durch eine – auch vom VfGH geduldete – Gesetzesänderung zu einer dramatischen Folge für den umfassenden Rechtsschutz in Asylverfahren: der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) als oberste Instanz zur Überprüfung von Entscheidungen im Asylverfahren wurde in dieser Zeit als letzte Einspruchsinstanz ausgeschaltet. Ein wesentliches Rechtsmittel – zum Beispiel bei schweren Verfahrensmängel – blieb somit verwehrt.

Risiko Positive Entscheidung

Der VfGH dagegen ist nur für Einsprüche zuständig, in denen es tatsächlich um verfassungswidriges Verhalten von Behörden geht. Einsprüche wurden mit der Begründung, er sei nicht zuständig, vom VfGH abgelehnt, weil ja nur „einfache“ Rechtsvorschriften möglicherweise nicht eingehalten wurden.

Heute ist zwar eine Revision beim VwGH wieder möglich, allerdings sind die Chancen auf Erfolgsaussicht ungemein kleiner als vor 2008: Der VwGH überprüft heute nur dann eine Entscheidung, wenn damit eine allgemeine Rechtsfrage geklärt wird. „In Österreich hat man bei Asyl- und Fremdenrecht einfach das Gefühl, man wolle für die Beamten und Richter das ‚Risiko‘ einer positiven Entscheidung zugunsten der Betroffenen so klein wie möglich halten. Jahrelang hat der VfGH Beschwerden abgelehnt mit der Begründung, dass die beanstandete Rechtswidrigkeit möglicherweise ein ‚einfaches‘ und kein Verfassungsgesetz berühre, im Wissen, dass es dafür keinen Rechtsweg mehr gibt. Jeder aufgeklärte Bürger, und dann umso mehr wohl ein Höchstrichter einer demokratischen Republik sieht hier eigentlich akuten Handlungsbedarf“, so die engagierte Rechtsberaterin.

Verfassungswidriges Polit-Urteil öffnet Hofer die Türen

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Stattdessen gibt es nach jahrelangem Missstand die nächste Scheinlösung. Es lebt sich im österreichischen Fremden„Rechts“system offensichtlich gut mit der Devise „Aussichtsreicher Rechtsweg irgendwie doch ausgeschlossen“.

Der Verfasser/die Verfasserin hat den Artikel mit freundlicher Genehmigung zur Verfügung gestellt.