„Bartenstein-Erlass“: Skandalöses Arbeitsrecht

Asylwerber_innen haben im Prinzip keine Möglichkeit, einer Arbeit nachzugehen. Das „Integrationsministerium“ sieht diese Menschen auch nicht als Zielgruppe für Integrationsmaßnahmen,
2. November 2015 |

Asylwerber_innen haben im Prinzip keine Möglichkeit, einer Arbeit nachzugehen. Das „Integrationsministerium“ sieht diese Menschen auch nicht als Zielgruppe für Integrationsmaßnahmen, solange sie nicht als Flüchtlinge oder „Subsidiär Schutzberechtigte“ anerkannt sind. Oft dauern die Asylverfahren mehrere Jahre, manchmal muss man sogar mehrere Monate auf die erste Einvernahme warten.

Derzeit gibt es nur ein eingeschränktes Arbeitsrecht. Drei Monate nach Zulassung des Verfahrens kann um eine Beschäftigungsbewilligung angesucht werden, die de facto nur schwer zu bekommen ist. Zuerst prüft das AMS, ob die Stelle nicht schon von einem Österreich, EU-Bürger oder „integrierten Ausländer“ besetzt werden kann. Die Bewilligung erhalten dann außerdem nicht die Asylwerber_innen, sondern die Arbeitergeber.Und sie können als Selbstständige arbeiten, wenn sie dafür keinen Gewerbeschein benötigen: als Prostituierte auf dem Straßenstrich, in Bordellen oder Laufhäusern. oder als Zeitungsausträger und Kolporteure.

Sie können auch gemeinnützige Arbeiten annehmen, etwa bei Hilfsorganisationen oder in Gemeinden, für einen Hungerlohn von drei bis fünf Euro pro Stunde. Dieses skandalöse Arbeitsrecht, der sogenannte „Bartenstein-Erlass“ von 2004, ist ein Kind der schwarzblauen Regierungsperiode.

Der Verfasser/die Verfasserin hat den Artikel mit freundlicher Genehmigung zur Verfügung gestellt.