Strache blitzt mit „Fuck“-Klage ab: Richter nennt FPÖ-Chef „wehleidig“

Heute Donnerstag, 14. Dezember, erlitt FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache am Wiener Straflandesgericht eine bittere Niederlage. Strache hatte uns, Linkswende jetzt, wegen „Beleidigung“ geklagt, da wir „Fuck“ zu ihm gesagt und ihm den Mittelfinger gezeigt haben. Jetzt hat er in erster Instanz verloren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
14. Dezember 2017 |

Aktivist_innen von Linkswende jetzt hatten im Zuge der Vorbereitungen für die „F*CK Strache“-Demo am 13. Oktober, zwei Tage vor der Nationalratswahl, ein Mobilisierungs-Video erstellt. Darin erklären wir ausführlich, warum wir „Fuck Strache“ sagen und ihm den Mittelfinger zeigen.

Wegen diesem Video (und dem dazugehörigen Artikel) wurde Linkswende jetzt von Strache wegen „Beleidigung“ geklagt. Er selbst hatte das Video kurz zuvor noch auf Facebook geteilt und so maßgeblich zu seiner Verbreitung beigetragen. Die Reaktionen seiner Fans  – Hasspostings mit Mord- bis Vergewaltigungsdrohungen gegen unsere Aktivist_innen – störten den Blauen hingegen nicht.

Strache muss „Fuck“ ertragen

Am 14. Dezember fand am Wiener Straflandesgericht die erste Verhandlung statt. Der Richter hat die Klage in erster Instanz abgeschmettert. Er begründete sein Urteil damit, dass aus dem Video klar hervorgehe, dass sich die Aussage „Fuck“ auf eine konkrete politische Handlung beziehe, nämlich die drohende Regierungsbeteiligung der FPÖ.

Der Richter folgte in seiner Urteilsbegründung der Verteidigung von Anwältin Margot Rest und Michael Borsky. Die Beschimpfung richte sich nicht an Strache als Privatperson sondern vielmehr gegen die hinter ihm stehende Partei und deren Ideologie. Strache sei das „Aushängeschild“ der FPÖ und müsse deshalb mit der politischen Ablehnung vonseiten seiner  Gegner zurechtkommen. Am Ende seiner Urteilsverkündung fügte der Richter hinzu: „Eine gewisse Wehleidigkeit liegt hier vor.“

Beleidigte Leberwurst

Straches Anwältin (aus der Haus- und Hofkanzlei der FPÖ, Gheneff-Rami-Sommer) agierte von Beginn an defensiv und beschuldigte die Aktivist_innen, den FPÖ-Chef ohne konkreten Anlass beleidigt zu haben. Die „Beleidigungskampagne“ hätte Strache keine andere Wahl gelassen, als die „Flucht nach vorne“ anzutreten und das Video selbst zu verbreiten (von dem er sich so „gekränkt“ fühlte).

Außerdem sei das Wort „Fuck“ laut Wikipedia ein schlimmer „Vulgärausdruck“. Unbedingt wollte sie das besagte Video im Gerichtssaal zeigen, musste sich dann aber damit begnügen (sehr zur Enttäuschung der anwesenden Zuschauer), es auf USB-Sticks zu verteilen.

Urteil verteidigen

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wir rechnen damit, dass sich Strache diese Demütigung nicht gefallen lassen und das Urteil anfechten wird.* Um den Spruch auch in den nächsten Instanzen verteidigen zu können, sind wir weiter auf eure Spenden angewiesen. Unterstützt uns, damit wir diesen ersten Erfolg fortführen können!

Linkswende jetzt
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* Update (15. Dezember 2017, 10:50 Uhr): Strache hat am Abend des 14. Dezember Berufung angemeldet.