Die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS spielt der FPÖ in die Hände, wenn sie Muslime und Flüchtlinge schikaniert oder die Meinungsfreiheit weiter einschränkt. Wir alle, nicht nur die direkt Betroffenen, werden teuer dafür bezahlen.
Die SPÖ liefert zwei Rechtfertigungen dafür, warum sie sich an den unfairen und repressiven Maßnahmen beteiligt: Erstens, sie sind leider in einer Koalition, in einer Alleinregierung würden sie natürlich anders handeln. Zweitens wäre die FPÖ an der Regierung, wenn sie nicht Verantwortung übernommen hätten.
Dumm, gemein und selbstmörderisch
Es fühlt sich aber aus Sicht der SPÖ-Basis und aus Sicht der betroffenen Minderheiten nicht so an, als würde die SPÖ diese Drecksarbeit ungern erledigen. Warum wir hier nur die SPÖ herausgreifen? Weil wir von den Unternehmerparteien NEOS und ÖVP nichts anderes erwartet haben. Die enttäuschen uns als Linke nicht, sie erfüllen viel mehr die in sie gesteckten Erwartungen. Allerdings werden auch sie es bereuen. Wenn wir noch einmal echten Faschismus erleben sollten, dann werden wie unter den Nazis, nicht nur Gewerkschaften, Sozialisten und Minderheiten in Lagern landen. Echter Faschismus bedeutet die Ausschaltung aller Formen von Demokratie und brutalste physische Unterdrückung aller politischen Gegner, nicht nur der Linken. Außerdem wird jede repressive Maßnahme, die schon einmal eingeführt wurde, von einer künftigen FPÖ-Koalitionsregierung ungleich härter gegen Feindbilder und Gegner eingesetzt werden. Kurzum, es ist dumm, gemein und potenziell selbstmörderisch, wofür sich die SPÖ in dieser Koalitionsregierung hergibt.
SPÖ Grundsätze über Bord
Das Aus für den Familiennachzug von Flüchtlingen ist der offensichtlichste Bruch mit den eigenen Grundsätzen der SPÖ und auch die unmenschlichste Einzelmaßnahme der Koalitionsregierung. Eigentlich garantiert die österreichische Verfassung jedem Kind Schutz und Fürsorge und eine regelmäßige persönliche Beziehung zu beiden Elternteilen, und das stellt auch die Grundlage für das Recht auf Familienzusammenführung dar. Behilflich war beim Familiennachzug deshalb bisher das Rote Kreuz. Dieses Recht war so selbstverständlich angelegt, wie das Recht auf medizinische Versorgung, aber selbst das wird ja inzwischen infrage gestellt. Die SPÖ hat in der Vergangenheit deshalb auch immer behauptet, „Familiennachzug, das sei eine geordnete und kontrollierbare Form der Immigration“, und sie der „ungeordneten“ Einwanderung – „illegalem“ Grenzübertritt mit darauffolgender Registrierung – gegenübergestellt. Jetzt plakatiert sie „Ordnen statt Spalten“ und meint damit, dass solche unmenschlichen Restriktionen ohne einem rassistischen Getöse à la FPÖ, irgendwie zu rechtfertigen wären. Es ist und bleibt aber extrem unmenschlich, Menschen, denen die Flucht nach Österreich gelungen ist, das Zusammenleben mit ihren Angehörigen zu verweigern. Die Betroffenen sind verzweifelt und jeder Hoffnung auf eine menschenwürdige Zukunft beraubt. Als SPÖ-Ministerin Eva-Maria Holzleitner (Frauen, Wissenschaft und Forschung) in der Pressestunde gefragt wurde, wie jemand mit ihrem Hintergrund – sie galt als engagierte Antirassistin – so eine Maßnahme unterstützen konnte, packte sie die antiislamistische Keule aus: „weil Scharia ist nicht mit Frauenrechten vereinbar!“ Sprich, wenn es Familiennachzug gäbe, dann würden wir von Muslimen überschwemmt, und die würden unser Rechtssystem kippen und die Scharia einführen. Das ist ziemlich genau das, was die Anhänger der Verschwörungserzählung vom „Großen Austausch“ daher fantasieren, die Identitären und die FPÖ! So schnell kann man so tief fallen, kaum ist man in einer Regierungsverantwortung.
Kopftuchverbot für Schülerinnen
Unter 14-Jährigen soll es ab Herbst verboten werden das Kopftuch zu tragen. Das ist eine Maßnahme mit einem einzigen politischen Zweck: Problematisierung und Stigmatisierung der Angehörigen der muslimischen Gemeinschaft. Es ist anders gesagt, nichts als das Schüren von islamfeindlichem Rassismus. Das ist kein theoretischer Befund. Jede damit befasste Stelle und vor allem jede Kopftuch-tragende Frau kann bestätigen: sobald diese Debatte mit der dazu üblichen Gehässigkeit von der Politik öffentlich gepusht wird, mehren sich die Angriffe auf Muslimas, von Anpöbeln über angespuckt werden, bis zu dem abscheulichen Versuch eine Kopftuch-tragende Frau mit dem Auto anzufahren. Zum ersten Mal wurde ein Kopftuchverbot 2019 von der Regierung unter Sebastian Kurz gemeinsam mit der FPÖ beschlossen, aber vom Verfassungsgerichtshof wieder gekippt. Das Scheitern war egal, ein Feindbild wurde verstärkt, eine rassistische Stimmung erfolgreich erzeugt. Auch dieses Mal wird es wohl vor dem obersten Gericht scheitern, aber das ist Nebensache.
Meinungsfreiheit unterdrückt
Amnesty International stellt in seinem Jahresbericht 2025/26 eine „Stille Erosion der Menschenrechte in Österreich“ fest. Besondere Instrumente um Menschenrechte in Österreich zu schwächen sind das Asylrecht und die „Nationale Strategie gegen Antisemitismus 2.0“. Während in Gaza das Massaker der israelischen Armee an Zivilist*innen in vollem Gang war, ging der österreichische Staat mit voller Härte gegen Protestierende vor. Die Maßnahmen reichten von Jobverlust an der UNI, Verhinderung von Lehrveranstaltungen bis zu Verhaftungen und Schlägen durch die Polizei und Gerichtsverfahren. Oft genug haben Gerichte später die Illegalität der Polizeiaktionen festgestellt. Die Räumung des Protest-Camps im Mai 2024 am UNI-Campus war rechtswidrig, die Verhaftungen waren rechtswidrig, die Untersagung von Slogans (from the river to the sea, palestine will be free) und die Demonstrationsverbote waren rechtswidrig. Amnesty international urteilte daher: „Österreich hat während des anhaltenden Genozids in Gaza die Meinungsäußerungs- und Versammlungsfreiheit verletzt“, und so einen Beitrag nach seinen Möglichkeiten zum Genozid geleistet.
Ein wichtiges Werkzeug für diese Angriffe auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ist die IHRA (International Holocaust Remembrance Alliance) Definition von Antisemitismus. Die ist an sich schon untauglich für das richtige Verständnis und einen militanten Widerstand gegen Antisemitismus. Darüber hinaus wird sie entgegen den Vorstellungen seiner Autoren so ausgelegt, dass jede Kritik an Israel als zionistischem Staat oder als kolonialem Projekt oder als rassistischem Projekt als antisemitisch eingestuft – und falls gewünscht, verurteilt und verfolgt wird.
Nationale Strategie gegen Antisemitismus 2.0
Die Regierung nutzt auch Künstliche Intelligenz zur Unterdrückung von Meinungsfreiheit. Im Rahmen der kürzlich verankerten „Nationalen Strategie gegen Antisemitismus 2.0“ werden KI-gestützte Systeme zum Aufspüren von „Hate Speech“ (gemeint ist Israelkritik oder Gegnerschaft zum Genozid in Palästina) auf sozialen Plattformen genutzt und dann gegen Asylwerber*innen verwendet. Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte müssen eine Antisemitismus-Erklärung unterfertigen und können sanktioniert werden, ihre Asylberechtigung verlieren oder aus dem Prozess ausgeschlossen werden, wenn sie durch Gegnerschaft gegen den Genozid in Palästina auffallen oder sich Israel-kritisch äußern. Dabei ist Unterstützung für den Befreiungskampf der Palästinenser*innen de facto ein universelles Anliegen im globalen Süden, also den Regionen, aus welchen die große Mehrheit der Asylwerber*innen stammen. Und so wird die IHRA nicht nur ein Werkzeug zur Unterdrückung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit, sondern zu einem Instrument um Rassismus in der Gesellschaft noch tiefer zu verankern.
