Arbeitslose werden billig abgespeist
Viele Existenzen stehen deshalb vor dem Aus, weil sie Mieten, Kreditraten oder laufende Kosten nicht mehr berappen können. Da sind 450 Euro nicht mehr als der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein.
Arbeitslose Bezieher einer Mindestsicherung fallen aber sogar um einen Teil dieses Minimalbetrags um. Warum? Wer eine zu geringe Arbeitslosenunterstützung bezieht, dem wird durch die Mindestsicherung die Differenz bis zur Grenze von 917,35 Euro mittels Sozialhilfe aufgestockt. Was man darüber an Einkommen hat, wird wieder abgezogen.
Und in der Gesetzesänderung, die für die Einmalzahlung nötig geworden ist und Ende Juni in Begutachtung gegangen ist, wird das sogar bekräftigt. Die Regierung hat, wie man das inzwischen schon von fast von ihr gewohnt ist, das genaue Gegenteil behauptet: Die Einmalzahlung solle als Sonderbedarf direkt bei den Menschen ankommen, tönten Gesundheitsminister Anschober (Grüne) und Arbeitsministerin Aschbacher (ÖVP). Im Gesetzesentwurf steht es anders. Andererseits ist diese Regierung sehr empfänglich für Druck durch Proteste. Die Gewerkschaften sollten noch ein Schäuferl nachlegen.
Dabei wurde die grundsätzliche Kritik der Gewerkschaften, das Arbeitslosengeld in Österreich sei mit einer Nettoersatzrate von 55 Prozent viel zu niedrig, ohnehin völlig ignoriert. Das Arbeitslosengeld sollte auf 80 Prozent des letzten Nettogehalts erhöht werden, fordern die Gewerkschaften. Wir finden, dass diese Forderung durch einen Mindestbetrag zu ergänzen wäre, der jedem Menschen zusteht. Dann kann es Kanzler Kurz nicht gelingen die Arbeitslosen in Billiglohnsektoren zu drängen, wie er es ganz offensichtlich vorhat: „Es muss nach wie vor attraktiv sein, arbeiten zu gehen, gerade in niedrig qualifizierten Bereichen“, sagte Kanzler Kurz ganz unumwunden im Interview in der Zeit im Bild 2.