EuGH-Urteil erschüttert Safe Harbor

Mit seiner Klage gegen Facebook hat Max Schrems eine Lawine ins Rollen gebracht. Erstens erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGh) den amerikanischen Datenschutz für unsicher. Zweitens soll die EU nicht mehr wegsehen dürfen, wenn ihre Richtlinien nicht eingehalten werden.
9. November 2015 |

In seinem Urteil über den Datenschutztransfer zwischen den USA und der EU, der sogenannten Safe-Harbor-Regelung (sicherer Hafen), heißt es, dass durch den Zugriff auf personenbezogene Daten das Recht auf Privatsphäre verletzt werde. Der österreichische Jurist Max Schrems hat bereits 2013 den Internetkonzern Facebook verklagt, da dieser nicht zu hundert Prozent gewährleisten konnte, dass Daten bei der staatlichen Massenüberwachung in den USA nicht von amerikanischen Behörden eingesehen werden könnten. Nachdem Schrems vor dem EuGH Recht bekommen hatte, sollen nun auch für andere Konzerne strengere Richtlinien zur Geltung kommen.
„Safe Harbor“ nennt sich eine Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2000, das es Unternehmen erlaubt Daten in den USA zu speichern, solange die USA gewisse Mindeststandards im Datenschutz einhält.

Schummeln beim Datentranser

Allerdings haben die USA die geforderten Standards nicht eingehalten, beziehungsweise wurden diese von der EU nicht einmal geprüft. Sprich die amerikanischen Geheimdienste haben Zugriff auf die Daten europäischer Nutzer bekommen und die europäischen Behörden

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haben das ermöglicht. Damit soll jetzt Schluss sein. Die Liste von „Safe Habor“-User_innen zählt mittlerweile über 5.500 Konzerne, wie Facebook, Apple, Google und Microsoft. Sanktionen drohen lediglich den Unternehmen, die auf dieser Liste stehen. Nun liegt es an den Datenschutzbehörden der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, Internetkonzerne und ihre Speichermöglichkeiten zu kontrollieren. Jedoch wird betroffenen Konzernen, die ähnliche Standardklauseln zur Datenspeicherung verwendet haben, bis Februar 2016 Zeit gelassen, ihren Dreck still und heimlich wegzuräumen, anstatt dem Verstoß gegen die EU-Richtlinien sofort einen Riegel vorzuschieben.

Der Verfasser/die Verfasserin hat den Artikel mit freundlicher Genehmigung zur Verfügung gestellt.