091 Hv 79/17d-3 Mitteilung gemäß § 8a Absatz 5 Mediengesetz
Am 11. Oktober 2017 erfolgte auf der Website http://www.linkswende.org/ die Veröffentlichung eines Artikels mit der Wendung „F*ck Strache“ samt Video,
Am 11. Oktober 2017 erfolgte auf der Website http://www.linkswende.org/ die Veröffentlichung eines Artikels mit der Wendung „F*ck Strache“ samt Video, auf dem mehrere Personen gezeigt werden, die vor einem Plakat mit der Aufschrift „F*ck Strache“ sitzen, „Fuck Strache!“ in die Kamera schreien und den Mittelfinger in die Kamera halten. Heinz-Christian Strache sieht dadurch wider sich den Tatbestand der Beleidigung nach § 115 Absatz 1 StGB verwirklich und hat deswegen beim Landesgericht für Strafsachen Wien einen Antrag auf Entschädigung für die erlittene Kränkung nach § 6 Absatz 1 MedienG gestellt.
Landesgericht für Strafsachen Wien
Gerichtsabteilung 40, am 24. Oktober 2017
FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache fühlt sich gekränkt, weil wir F*CK zu ihm gesagt und ihm den Mittelfinger gezeigt haben. Wir wehren uns gegen die Klage von Strache! Wer ständig austeilt und gegen Flüchtlinge, Muslime und andere Minderheiten hetzt, muss auch einstecken können. Unterstütze unseren Kampf gegen die FPÖ und gegen eine mögliche Regierungsbeteiligung durch die Freiheitlichen mit einer Spende! IBAN: AT13 1400 0030 1098 7309 BIC: BAWAATWW.
Update (15. Dezember 2017, 10:50 Uhr): Das Landesgericht Wien für Strafsachen hat die Klage und die Anträge von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache am 14. Dezember 2017 in erster Instanz abgewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Strache hat am 14. Dezember 2017 Berufung angemeldet.<
Update (28. Februar 2018, 16:15 Uhr): Das Oberlandesgericht Wien hat die Berufung von Strache abgewiesen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.