Freibrief für rechtsextreme Schlägertruppen

Am 20. April, passenderweise Hitlers Geburtstag, wurde das Skandalurteil im „EKH-Prozess“ verkündet. Die rechten Angreifer kamen glimpflicher davon als die linken Verteidiger.
1. Mai 2015 |

Am 27. Oktober 2013 hatten Anhänger von “Unsterblich Wien”, vom DÖW als neonazistisch eingestuft, das Ernst Kirchweger-Haus (EKH) gestürmt, in dem zu diesem Zeitpunkt eine Sitzung der kommunistischen Gewerkschaftsgruppe KOMintern stattfand. Den Gewerkschafter_innen war es gelungen, den Angriff der Rechtsextremen, die laut Zeugenaussagen „Heil Hitler“ riefen, zurückzuschlagen und die teilweise wegen NS-Widerbetätigung vorbestraften Täter der Polizei zu übergeben.

Richter: Kein “politisches Verfahren”

Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter ermittelte nur wegen Hausfriedensbruch und leichter Körperverletzung. Auch Richter Michael Tolstiuk machte gleich zu Beginn des Prozesses klar, dass das Verfahren für ihn “unpolitisch” sei. Seinem Urteilsspruch zufolge wollten die Unsterblich-Anhänger nur für ein bisschen Unruhe sorgen; einen geplanten Angriff rechtsextremer Hooligans auf linke Einrichtungen schloss er aus.

Von den sieben angeklagten Hooligans wurde nur zwei verurteilt, einer wegen leichter Körperverletzung und Hausfriedensbruch, einer nur wegen Hausfriedensbruch. Die beiden KOMintern-Mitglieder, die sich erfolgreich gegen den Angriff verteidigt haben, wurden wegen schwerer Körperverletzung zu 12 Monaten bedingt verurteilt, sie müssen den Angreifern sogar noch Schmerzensgeld in Höhe von 3.400 Euro zahlen.

Nach den Urteilen gegen Josef S. und Hüseyin S., den Ermittlungen gegen das NOWKR-Bündnis (Terrorismusvorwurf) sowie den über 400 Anzeigen gegen Teilnehmer_innen der #NoPegida-Demonstration ergänzt dieses Verfahren unser Bild von der österreichischen Justiz. Sie ist politisch!

Der Verfasser/die Verfasserin hat den Artikel mit freundlicher Genehmigung zur Verfügung gestellt.