Schwarz-Blau: Nimmt den Armen und gibt den Konzernen
Große Unternehmen wie Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen auf ihre einbehaltenen Gewinne 25% Körperschaftsteuer (KöSt) zahlen. Die Körperschaftsteuer ist jetzt schon niedrig, die Regierung will sie auf Wunsch der Industriellenvereinigung noch einmal halbieren, auf 12,5%. Die Industriellenvereinigung schätzt, dass die großen Unternehmen durch die Halbierung der KöSt etwas mehr als zwei Milliarden Euro gewinnen. Geht es nach Sebastian Kurz, wird die KöSt gleich ganz abgeschafft, dadurch hätten Unternehmen einen Gewinn von vier Milliarden Euro. Vergleichsweise beliefen sich die Gesamtausgaben der Mindestsicherung im Jahr 2016 auf eine läppische Milliarde Euro.
Wohnen soll teuer bleiben
Der Großteil der Wahlkampfspenden für die ÖVP kam aus der Immobilienbranche, insgesamt an die 250.000 Euro. Jetzt revanchiert sich die Regierung. Mitte März verhinderte Finanzminister Löger den Bau von 30.000 Wohnungen. Das Absurde dahinter ist, dass das Geld für die Wohnbauten aus EU-Förderungen gekommen wäre und Österreich keinen Cent gekostet hätte. Der Grund, wieso der Bau verhindert wurde: Die Nachfrage nach Wohnraum ist aktuell höher als das Angebot, das führt zu steigenden Mietpreisen. 30.000 günstige Wohnungen hätten sinkende Profite für die Immobilien- und Bankensektor, der an Krediten für den Erwerb von Wohnungen verdient, bedeutet.
Verfassungswidriger Sozialabbau
Etwa 600 Millionen Euro will die Regierung beim Arbeitsmarkt-Budget kürzen. Auch von der Verfassungswidrigkeit einiger ihrer Vorhaben lässt sich die Regierung nicht beirren. Die niederösterreichische Landesregierung kürzte Anfang 2017 die Mindestsicherung sowohl für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, als auch für „zu große“ Familien. Das niederösterreichische Modell galt der Regierung als Vorbild für ganz Österreich. Der Verfassungsgerichtshof erklärte die Regelung für „unsachlich und daher verfassungswidrig“. Trotz dieser Entscheidung will die Regierung bis Ende des Jahres eine ähnliche Regelung vorlegen.