Zurückweisungen in Spielfeld: Regierung handelte illegal!

Das Landesverwaltungsgericht Steiermark erklärte die Abweisung von Flüchtlingen am Grenzübergang Spielfeld für rechtswidrig. Erkämpft wurde der Erfolg von der Initiative Border Crossing Spielfeld.
13. September 2016 |

Als diesen Februar Flüchtlinge an der österreichischen Grenze um Asyl ansuchen wollten, verweigerten ihnen die österreichischen Behörden dieses Recht. Das war ein erster Probelauf der Regierung, eine Notverordnung und Sondermaßnahmen durchzusetzen. In sogenannten Eilverfahren wurde darüber entschieden, ob jemand das Recht hat in Österreich einen Asylantrag zu stellen.

Schäbige Vorgehensweise

Laut den Aktivist_innen der Initiative Border Crossing Spielfeld, bekundeten die Flüchtlinge eindeutig ihren Wunsch, in Österreich um Asyl anzusuchen. Doch die anwesenden Dolmetscher übersetzten falsch und die Polizei stellte Fangfragen. Antwortete ein Flüchtling auf die Frage, was er in Österreich vorhabe, nicht mit „um Asyl ansuchen“, sondern mit „Arbeiten“, dann wurde er als Wirtschaftsflüchtling eingestuft und abgewiesen. In sieben Fällen gab das Landesverwaltungsgericht den Beschwerden von Flüchtlingen Recht: „die von der Securityfirma G4S gestellten Dolmetscher seien unqualifiziert gewesen oder hätten tendenziös übersetzt“.

Flashmob gegen Notverordnung: „Regierung in Kriegsgebiete schicken“

Die Entscheidung ist ein wichtiger Erfolg. Mit der geplanten Notverordnung könnte es zur Praxis werden, die Asylanträge von Flüchtlingen nicht mehr anzuerkennen. Die Frage „ob es prinzipiell zulässig ist, Flüchtlingen in Österreich das Stellen eines Asylantrags zu verwehren“ sei vom Gericht leider nicht behandelt worden, so Anny Knapp von der NGO Asylkoordination.

Der Verfasser/die Verfasserin hat den Artikel mit freundlicher Genehmigung zur Verfügung gestellt.