Im Interview mit Linkswende erzählt der Sozialarbeiter und Forscher Heimo Neumaier von Obdachlosenfeindlichkeit bei der Polizei. Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit kommt es in Notschlafstellen zu Polizeirazzien. Diese Praxis ist nicht nur Ausdruck von Menschenfeindlichkeit, sondern auch rechtlich höchst problematisch.
Linkswende: Das Interview ist dadurch entstanden, dass du uns erzählt hast, dass die Polizei Kontrollen in Notquartieren für obdachlose Menschen durchführt. Wir haben davon noch nie etwas gehört. Wie hast du von dem Thema erfahren?
Heimo: Das erste Mal ist mir das Thema 2015 begegnet. Ich habe in einem Notquartier in Graz gearbeitet. Die Kriminalpolizei kam einmal zu dritt spät abends in mein Büro und verlangte die Nächtigungsliste. Damals war ich noch relativ unerfahren in der Sozialarbeit und wusste nicht, was ich allein gegen drei Polizisten ausrichten sollte. Sie sind dann jede Person auf der Liste durchgegangen und haben überprüft, ob irgendetwas gegen diese Personen vorliegt – von Aufenthaltsverboten bis zu Verwaltungsübertretungen. Das ist wichtig festzuhalten: Sie suchen nicht wegen einer spezifischen Gefahrensituation, sondern ohne Verdacht und Anlass. In den schlimmsten Fällen kommt es zu Treffern, und die Polizisten gehen in die Schlafräume hinein und nehmen die betreffende Person fest. Durch diese Kontrollpraxis bzw. Kooperation kommt es auch zu Abschiebungen.
Ich habe 2022 meine Forschung zu diesem Thema an der Alice Salomon Hochschule in Berlin begonnen und dachte zuerst, dass es sich eher um eine Ausnahmesituation handelt bzw. nur wenige Notquartiere betrifft. Mir wurde dann aber klar: Nein, das passiert in ganz Österreich. Ich habe bisher nur ein oder zwei Notschlafstellen gefunden, in denen das nicht vorkommt, weil sie sich weigern, mit der Polizei zu kooperieren. Es kommt circa einmal im Monat pro Notschlafstelle zu solchen Kontrollen. Ein großes Problem ist, dass dieses Thema bis zu meiner Forschung kaum dokumentiert war und fast nie an die Öffentlichkeit gelangte.
Linkswende: Gibt es einen Leitfaden für Sozialarbeiter*innen, wie man mit solchen Situationen umgehen soll?
Heimo: Also, in meinem Sozialarbeitsstudium in Graz sind weder das Thema Notquartiere im Speziellen noch die Kooperation mit der Polizei im Allgemeinen vorgekommen. Und ich denke, wenn es eine Einführung gäbe, wäre der Aufruf eher: Arbeitet mit der Polizei zusammen. Diese Aufforderung ist aber mandatswidrig. Eine Abschiebung zu begleiten oder zu unterstützen, widerspricht den menschenrechtsorientierten Prinzipien Sozialer Arbeit. Sozialarbeiterinnen dürfen nicht als Abschiebehelferinnen agieren. Das führt die ganze Profession ad absurdum. Die Kooperation bei den Kontrollen könnte gegen nationales Recht ebenso verstoßen wie gegen die Menschenrechte. Sie führt zu Abschiebungen und in Extremfällen zu Todesfällen, da Nutzer*innen die Quartiere dadurch meiden und somit Gewalt und Witterung im öffentlichen Raum ausgesetzt sind.
Ich rede viel mit (ehemals) wohnungslosen Menschen darüber. Dabei wurde auch sehr harsche Kritik an der Sozialen Arbeit formuliert: von Beihilfe zu Menschenrechtsverletzungen bis hin zu Verrat. Und ich muss sagen: Ja, das stimmt. Dass sich die Soziale Arbeit dazu nicht positioniert hat, ist besorgniserregend.
Linkswende: Es klingt für mich so, als wäre die rechtliche Lage in einem ziemlichen Graubereich.
Heimo: Ein Aspekt ist der Datenschutz. Es gibt Träger, die täglich die Nächtigungslisten an die Polizei versenden. Ich bezweifle stark, dass das datenschutzkonform ist.
Aus den völkerrechtlichen Bestimmungen der österreichischen Verfassung lässt sich das Recht auf körperliche Unversehrtheit ableiten. Der Staat muss dieses Recht achten, gewährleisten und schützen. Im Fall von wohnungslosen Menschen müsste der Staat daher genügend und menschenwürdige Notquartiersplätze zur Verfügung stellen. Wenn Menschen Notschlafstellen meiden, weil sie Angst vor Polizeikontrollen haben, wird dieses (Menschen-)Recht durch den Staat verletzt. Wohnungslose Personen haben viel Polizeikontakt, und dieser ist tendenziell nicht positiv. Darum haben sie natürlich wenig Lust, um ein Uhr nachts von der Polizei geweckt zu werden. Das kann auch retraumatisierend sein, speziell bei Menschen mit Fluchterfahrungen. Menschenrechtlich sind vor allem auch Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und Artikel 14 (Benachteiligungs- bzw. Diskriminierungsverbot) der Europäischen Menschenrechtskonvention betroffen.
Es gab bisher einfach wenig juristische Prüfung oder gerichtliche Klärung dieser Frage. Man könnte es zusätzlich über eine parlamentarische Anfrage versuchen: Was sind die rechtlichen Grundlagen für diese Vorgehensweise der Polizei? Bis dato waren alle rechtlichen Herleitungen der Polizei, die mir entgegengehalten wurden, mindestens streitbar.
Ein kurzer Exkurs noch zur menschenwürdigen Unterbringung: Ein Notquartier ist generell ein prekärer Ort, an dem oftmals über 100 Menschen in prekären Lebenslagen auf sehr engem Raum leben bzw. nächtigen müssen. Wenn man in Wien ein Vierbettzimmer erwischt, hat man wirklich Glück. Viele Zimmer sind nur mit acht Betten ausgestattet. Den Fördergebern der Notquartiere ist es wichtig zu betonen, dass in Wien niemand auf der Straße erfriert. Es gibt dabei aber eine Lücke: In Wien gibt es im Winter ca. 1.200 Notquartierplätze, im Sommer nur ungefähr 200. Das ist ein absurder Platzmangel und berücksichtigt nicht die zusätzlichen Bedarfe, die unter anderem durch die Klimakatastrophe entstehen. Hitzetote werden dadurch in Kauf genommen.
Linkswende: Wenn man eine Wohnung hat, wird man wegen einer Verwaltungsstrafe nicht um zwei Uhr nachts von der Polizei geweckt. Das ist eine brutale Missachtung der Rechte von Wohnungslosen.
Heimo: Ich würde Martin Klinger, meinen ehemals wohnungslosen Co-Autor und ehemaligen Obmann der Pizzeria Anarchia, zitieren: „In einem Zuhause hätte ich die Möglichkeit gehabt, der Polizei nicht die Tür aufzumachen bzw. sie nicht hereinzulassen. In der Notschlafstelle bestimmen das andere für mich, während ich schlafe.“
Das ist verrückt, eben weil es um Bagatelldelikte geht: Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz, Verwaltungsstrafen und Aufenthaltsrechtsverletzungen – Delikte, wegen derer die Cops in vielen Fällen zu zwanzigst in Notquartiere marschieren. Es besteht keine Gefahr für das Leben Dritter. Das macht die Vorgehensweise so unverhältnismäßig. Diese Kontrollen sind obdachlosenfeindliches Profiling. Die Polizei geht öfter in Notquartiere als ins Hilton-Hotel, obwohl dort einige Steuerflüchtlinge und damit Personen zu finden wären, die Reichtumsdelikte begehen. Dahinter steckt eine dreifache Kriminalisierung, eine Trias sozusagen: Wohnungslose Personen werden kriminalisiert, ebenso wie die ihnen zugeschriebenen Verhaltensweisen und ihre Aufenthaltsorte – in diesem Fall die Notquartiere.
Die Kontrollen sind zudem eine extrem perfide Abschiebetechnik, eine Zermürbungsstrategie zur vermeintlichen Eindämmung der sogenannten Armutsmigration und eine seltsame sowie kostenintensive Strafverfolgungsstrategie.
Linkswende: Du hast obdachlosenfeindliches Profiling angesprochen. Wie steht es generell mit der Diskriminierung obdachloser Personen durch die Polizei? Welche Art von Polizeigewalt erleben Obdachlose?
Heimo: Die erste Form ist der vermehrte Polizeikontakt. Während ein privilegierter Österreicher null- bis einmal im Leben ohne Anlass von der Polizei kontrolliert wird, kann das einem Wohnungslosen sechsmal pro Woche passieren. Das ist eigentlich logisch, da sowohl Obdachlose als auch die Polizei viel im öffentlichen Raum unterwegs sind. Es beruht aber auf Bildern, Stereotypen und Zuschreibungen von Gefährlichkeit bzw. Kriminalität.
Eine Form ist verbale Gewalt sowie sozialdarwinistische und obdachlosenfeindliche Abwertung. Ein Satz eines ehemals wohnungslosen Co-Autors von mir ist mir dabei besonders im Gedächtnis geblieben. Er wurde beim Heroinrauchen erwischt, und ein Polizist sagte zu ihm: „Ich lass dir dein Heroin, vielleicht haben wir dann bald einen weniger von euch.“ Solche entmenschlichenden Aussagen müssen Wohnungslose von der Polizei oft hinnehmen.
Dann gibt es noch krasse Fälle von Polizeigewalt, zum Beispiel den sogenannten „Verbringungsgewahrsam“, bei dem wohnungslose Personen mit einem Polizeibus an den Stadtrand gefahren und dort ausgesetzt werden. Dieses Vorgehen widerspricht der UN-Antifolterkonvention, weil es eine unwürdige und unmenschliche Behandlung darstellt. Dass die Polizei solche Strategien in Österreich nach wie vor einsetzt, ist maximal problematisch. Der letzte öffentlich bekannt gewordene Vorfall ereignete sich im April 2024 in Innsbruck. Es kam dadurch sogar zu Todesfällen infolge von Polizeigewalt: Wolfgang Hühr starb 2002 infolge eines Verbringungsgewahrsams.
Ein weiterer spannender Fall ist Mario Bichtemann, ein armutsbetroffener Mann, der mit der Obdachlosenszene in Verbindung gebracht wurde und in derselben Polizeistation wie Oury Jalloh an einem Schädelbasisbruch starb. Meine Vermutung ist, dass es sich um eine staatlich-polizeiliche Tötung bzw. unterlassene Hilfeleistung durch die Polizei handelte. Das Gericht sprach die Beamten jedoch frei.
Es ist wichtig zu sehen, dass es bereits antirassistische Kämpfe gegen die Polizei und Polizeigewalt gibt. Obdachlosenfeindlichkeit und Klassismus müssen in diesen Kämpfen mitgedacht werden. Rassismus und kapitalistische Logiken sind beim Thema strukturelle Polizeigewalt eng miteinander verwoben. Auf der aktivistischen Gegenseite müssen Antirassismus und Antikapitalismus stehen, um einer selektiven Solidarität vorzubeugen.
Linkswende: Kannst du uns eine Definition von Obdachlosenfeindlichkeit geben?
Heimo: Obdachlosenfeindlichkeit ist die Diskriminierung und Abwertung von Menschen, die als wohnungslos wahrgenommen bzw. entsprechend eingeordnet werden. Auf individueller Ebene reicht sie von Beschimpfungen und Zuschreibungen wie „faul“, „arbeitsscheu“, „nutzlos“, „asozial“ oder „gefährlich“ bis hin zu physischer Gewalt. Das Wort und die Zuschreibung „asozial“ haben zudem nationalsozialistische Hintergründe. Zehntausende Wohnungslose wurden in Konzentrationslagern ermordet und zuvor als „Asoziale“ mit dem schwarzen Winkel gekennzeichnet.
Es gibt auch eine institutionelle bzw. strukturelle Ebene, wenn man sich Obdachlosenfeindlichkeit bei der Polizei, in Krankenhäusern, beim Arbeitsmarktservice und in anderen Ämtern oder die Verdrängung Wohnungsloser aus dem öffentlichen Raum anschaut. Man kann sagen, dass bei Obdachlosenfeindlichkeit eine reale ökonomische und soziale Ungleichheit in eine vermeintliche soziale Ungleichwertigkeit umgedeutet wird.
Wohnungslosen wird zugeschrieben, dass sie weniger wert seien, weniger leisteten und weniger zum gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wachstum beitrügen. Ich sehe dabei eine große Verantwortung kapitalistischer und neoliberaler Logiken, weil man davon ausgeht, dass es jeder schaffen kann und jeder vom Tellerwäscher zum Millionär aufsteigen kann, sofern er sich genug bemüht. Lebenslagen werden individualisiert und pathologisiert, während strukturelle Hintergründe ausgeblendet werden.
Ich würde auch sagen, dass jede Person obdachlosenfeindliche Tendenzen in sich trägt. Wie stark diese ausgeprägt sind, obliegt aber dem Einzelnen. So vertreten laut der repräsentativen „Mitte-Studie“ in Deutschland rund 20 % die Meinung, dass bettelnde Obdachlose aus den Fußgängerzonen vertrieben werden sollten. Nur rund ein Drittel der Befragten stimmte dem überhaupt nicht zu.
Obdachlose erfüllen in kapitalistischen und neoliberalen Städten, Staaten und Gesellschaften unfreiwillig die Funktion von Mülleimern, Sündenböcken und Schreckgespenstern: Man tritt auf sie ein – manchmal metaphorisch, manchmal wortwörtlich. Sie seien an vielem schuld, so wird ihnen beispielsweise ein schädliches Verhalten für den Handel zugeschrieben, nur weil sie sich vor Geschäften oder in Fußgängerzonen aufhalten.
Die Angst, selbst obdachlos zu werden, nötigt mitunter Menschen dazu, überausbeuterische Lohnarbeitsverhältnisse einzugehen. Meiner Meinung nach sichern ein schwaches soziales und wohnungsspezifisches Sicherungssystem sowie die damit verbundenen Abstiegsängste kapitalistische Ausbeutungsverhältnisse ab. Der jederzeit mögliche Abstieg in die Wohnungslosigkeit ist wichtig für den Kapitalismus.
Linkswende: Inwieweit spielt der Rechtsruck bei diesem Vorgehen eine Rolle? Denkst du, dass es während der letzten schwarz-blauen Regierung besonders schlimm war?
Heimo: Es kann ein Zusammenhang angenommen werden. Das damalige Innenministerium dürfte darauf hingearbeitet haben, dass Notquartierrazzien einen vermeintlich rechtlich legalen Rahmen bekommen. Die von rechten Regierungsparteien versprochenen höheren Abschiebezahlen gehen mit einer intensiven Kontrolle von Notquartieren einher. Dabei gibt es leicht zu erzielende „Treffer“ für die Statistik, insbesondere bei EU-Bürger*innen.
Ab 2019 gab es dann in Wien intensivierte Kontrollen, die von einem Bezirkspolizisten ausgingen. Von ihm gibt es Fotos mit Strache und Kickl. Sein Ziel war, ich zitiere, „möglichst viele Syrer und Afghanen abzuschieben“. Bei einer Razzia im Mai 2026 betrieb er auch offensichtliches rassistisches Profiling. Er suchte drei Personen, und laut einem Mitarbeiter wurde dabei gesagt: „Den Schwarzen auch noch mitgenommen.“
Manchmal marschieren die Polizisten auch vor Monatsende vor oder in Notquartieren auf, um nochmals die Zahl der aufgeklärten „Verbrechen“ zu erhöhen und bestimmte Deliktzahlen zu erfüllen – so zumindest meine Vermutung. Es ist krank, was bei diesen Kontrollen passiert. Wenn jemand diesen Artikel liest und eine strategische Prozessführung gegen die Polizei anstreben möchte, kann er oder sie mich sehr gerne kontaktieren. Ich hätte Lust darauf.
Ein wesentlicher Zusammenhang zwischen rechter Politik, Polizei und Wohnungslosenfeindlichkeit besteht darin, dass rechte Politiken den Wohlfahrtsstaat abbauen wollen. Ein Abbau des Wohlfahrtsstaats geht immer mit dem Aufbau eines autoritären Staates einher. Sichtbare Armut wird dadurch erzeugt, überwacht und – wie der Blick in die USA zeigt – in Gefängnissen kontrolliert und verwaltet.
Je rechter und neoliberaler ein Staat ist, desto stärker spielt Wohnungslosenfeindlichkeit eine Rolle. Sie ist aber sicher kein rein rechtes Phänomen. Loïc Wacquant vertritt in seinem Klassiker „Bestrafen der Armen“ die These, dass eher der Neoliberalismus für die Kürzungen im Sozialbereich und die armutszentrierte Straflust mittels Polizei und Gefängnissen verantwortlich ist. Die Gefängnispopulationen in Großbritannien und Frankreich stiegen unter linken Regierungen signifikant an. Ich finde diese These daher ebenfalls stimmig.
Linkswende: Welche Widerstandsmöglichkeiten gibt es für die Sozialarbeit?
Heimo: Als einzelne sozialarbeitende Person kann man verdeckten Widerstand leisten, zum Beispiel indem man während der Kontrollen Menschen zu Spaziergängen einlädt oder Namen kreativ gestaltet. Die genauen Widerstandsformen kann ich hier zum Schutz der Betroffenen nicht nennen.
Dann gibt es natürlich auch Menschen, die sich direkt widersetzen. Je nach den eigenen Privilegien kann man die Kooperation gänzlich ablehnen. Dabei kann es durchaus zu einer Klage durch die Polizei oder den Arbeitgeber kommen, was natürlich einschüchternd wirkt. Deshalb sind Solidarisierung und Vernetzung sehr wichtig.
Die Initiative Sommerpaket plant zum Beispiel Workshops zu diesen Kontrollen, um Formen des zivilen Ungehorsams untereinander auszutauschen und rechtlich zu klären, wann man nicht mit der Polizei kooperieren muss. Die Initiative ist ein aktivistisches Kollektiv von Menschen aus der Wohnungslosenhilfe, die sich für bessere Arbeitsbedingungen in der Wohnungslosenhilfe und bessere Lebensbedingungen obdachloser Menschen einsetzen.
Andere Methoden wären Whistleblowing oder Lobbying. Diese Methoden zielen auf strukturelle Veränderungen statt auf individuelle Verhaltensänderungen ab. Sie gehören zu den sogenannten „Methoden struktureller Veränderung“ (Prasad 2023), einem relativ neuen Methodenstrang der Sozialen Arbeit.
Eine meiner Meinung nach sehr wirkmächtige Methode in diesem Zusammenhang ist die strategische Prozessführung. Dabei nutzt man gezielt Einzelfälle, die einem in der Sozialarbeit begegnen, um mit den Instrumentarien des Rechtssystems strukturelle Veränderungen zu erreichen. Im Bereich der Notquartierkontrollen wäre es ein Präzedenzfall, obdachlosenfeindliches Profiling nachzuweisen.
Es gibt europäische Rechtsprechung zu rassistischem Profiling und strukturellem Rassismus der Polizei. In Bezug auf Obdachlosigkeit gibt es so etwas bisher noch nicht. Dafür braucht es aber ressourcenstarke und resiliente Kläger*innen sowie ein starkes Kollektiv, das hinter ihnen steht.
Dabei fallen mir die Street Law Association in Budapest und die Gesellschaft für Freiheitsrechte in Deutschland ein. Dort bieten Jurist*innen einerseits Rechtsberatung auf der Straße an und führen andererseits strategische Klagen, beispielsweise gegen das generelle Verbot von Obdachlosigkeit in Ungarn oder gegen die meist verfassungswidrigen allgemeinen Bettelverbote in Deutschland. Das ist eine Mischung aus Einzelfallunterstützung und struktureller Arbeit, die gut funktioniert.
Der Einsatz strategischer Prozessführung zur strukturellen Veränderung führt dann auch zu sehr grundsätzlichen Fragen: Abolish the police, reform oder defund the police? Ich würde sagen, dass so etwas im jetzigen System sehr gewinnbringend ist, weil ich glaube, dass es nicht möglich ist, die Polizei von heute auf morgen abzuschaffen. Deswegen braucht es radikalere Reformen bzw. nicht-reformistische Reformen, um es mit André Gorz zu formulieren.
Es braucht keine Rassismusbeauftragten oder Antidiskriminierungstrainings bei der Polizei. So etwas legitimiert diese Institution. Es braucht einen breiteren Widerstand, der die bestehenden Strukturen nutzt, um sie anschließend verändern und die Polizei schrittweise abbauen zu können.
Linkswende: Welche Polizeireformen hältst du für sinnvoll?
Heimo: Was etwas bringen würde, wäre eine unabhängige Beschwerdestelle für Fälle von Polizeigewalt. Einerseits könnte sie die Fälle sammeln, andererseits würde sie das Machtgefälle etwas verringern. In Österreich wird die Beschwerdestelle vom Innenministerium geleitet, also vom Chef der Polizei. So etwas ist natürlich problematisch. Die Stelle müsste unabhängig sein und könnte beispielsweise von NGOs geführt werden.
Was relativ einfach umzusetzen wäre, wären Quittungen bei Polizeikontrollen. Das würde die Willkür etwas einschränken. Außerdem gibt es den Defund-Ansatz: Wo kann man die Polizeipräsenz minimieren, weil sie für die öffentliche Sicherheit nicht notwendig ist?
Zum Beispiel stellt sich die Frage, ob es Suchtmittelgesetze und Schutzzonen braucht oder ob staatliche Abgabestellen und Drogenkonsumräume sinnvoller wären. Oder ist die Polizei die beste Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt, speziell wenn rassifizierte Personen betroffen sind? Könnte man diese Aufgaben anderen Professionen und der Zivilgesellschaft übertragen?
Hier möchte ich noch ergänzen: Die Polizei schützt funktional das Kapital und die Kapitalinteressen der Besitzenden bzw. Herrschenden. Veränderungen innerhalb der Polizei müssen daher immer mit Veränderungen des kapitalistischen Systems einhergehen. Alles andere wäre zu eindimensional gedacht. Weitere Institutionen, deren Veränderung bzw. Abschaffung relevant ist, sind unter anderem Gefängnisse, Justiz, Grenzkontrollen bzw. das Grenzregime und ein ausgrenzendes Sozialsicherungssystem.
Linkswende: Welche Möglichkeiten haben Menschen, die nicht in der Sozialarbeit arbeiten, sich zu solidarisieren?
Heimo: Öffentlicher Druck kann dabei durchaus wichtig sein, zum Beispiel in Fällen von Verbringungsgewahrsam. In Deutschland gab es dadurch Todesfälle, wodurch die Polizei ins Visier der Öffentlichkeit geriet. Das war ein seltener Fall, in dem Empathie mit Wohnungslosen gezeigt wurde. Es kann sein, dass die Polizei diese Praxis dadurch nicht mehr so häufig anwendet. In Deutschland sind zumindest keine neuzeitlichen Fälle mehr bekannt.
Durch einen Fall in Innsbruck im Jahr 2024 ist bekannt, dass die österreichische Polizei den Verbringungsgewahrsam immer noch praktiziert. Der österreichische Staat und die Gesellschaft müssen darauf auf jeden Fall achten: Verletzungen der Antifolterkonvention dürfen nicht Teil informeller Polizeischulcurricula werden.
Zwischen der Zivilgesellschaft und wohnungslosen Menschen sollte eine Verbindung aus Empathie, Solidarität und Widerstand entstehen. Es sollte nicht zum Normalzustand und zum gewohnten Stadtbild gehören, dass 15 Cops eine obdachlos aussehende Person im öffentlichen Raum einkesseln. Hier ist Cop Watch gefragt.
Ein Paradebeispiel für antirassistischen Widerstand gegen die Polizei ist die Allianz gegen Racial Profiling in der Schweiz. Dort gelang es einem breit aufgestellten Kollektiv, einen Fall von rassistischem Profiling bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen und zu gewinnen. So etwas verschiebt Strukturen, Diskurse und Hegemonie zugunsten sozialer Gerechtigkeit.
Wichtig und vielleicht auch etwas optimistisch stimmend ist: Veränderung beginnt mit Ideen, Gedanken, Vorstellungen und kritischem Bewusstsein. Über ein Leben ohne Polizei nachzudenken und zu diskutieren, ist somit ein erster Schritt zur Veränderung und ein Bestandteil abolitionistischer Praxis. Sich menschenwürdigen Wohnraum für alle vorzustellen, ist ein erster Schritt gegen Wohnungslosigkeit. Ich hoffe, das klingt nicht zu hippiesk (lacht).
Linkswende: Kannst du uns abschließend eine grundsätzlichere Perspektive darauf geben, inwiefern Obdachlosigkeit ein gesellschaftlich produziertes Problem ist?
Heimo: Sehr gerne. Wohnungslosigkeit wird oft als individuelles Problem dargestellt. Dabei ist klar: Wenn man Wohnungen dem selbstregulierten Markt überlässt, wird es Wohnungslosigkeit geben. Es gibt keine magische unsichtbare Hand, die Wohnungen für Wohnungslose bereitstellt, solange der neoliberale, kapitalistische Konkurrenzkampf auf dem Wohnungsmarkt existiert.
Das eine Problem ist, dass Wohnungen eine Ware sind. Das soziale Problem der Wohnungslosigkeit reicht aber auch in viele andere Bereiche hinein. Dazu gehört beispielsweise die Grenzziehung anhand von Aufenthaltstiteln: Nicht alle haben Anspruch auf Dienstleistungen der Sozialen Arbeit oder auf Leistungen von Wiener Wohnen. Das Sozialsicherungssystem ist lückenhaft. Mindestsicherung und Arbeitslosengeld sind ebenfalls nicht auf alle Bedürfnisse zugeschnitten.
Außerdem ist die Wohnungslosenhilfe in vielen Fällen überbürokratisiert, paternalistisch und pseudowissenschaftlich-pädagogisch geprägt. So arbeiten manche Sozialarbeiter*innen noch mit dem Begriff der Wohnfähigkeit, der unterstellt, dass viele Wohnungslose nicht wohnfähig seien und diese Wohnfähigkeit erst erlernen müssten. Absolut individualisierender und pathologisierender Schwachsinn! Wohnungen dem freien Markt zu überlassen, ist einfach eine Perversion. Da braucht es nicht auch noch eine gewaltvolle „Erziehung“.
Wien wird oft sehr positiv dargestellt, als das soziale Wien mit seinem ganzen Wohnbau. Und ja, das stimmt zum Teil. Aber es gibt sehr viele Ausschlüsse, beispielsweise aufgrund von Aufenthaltstiteln, und der Wohnungsmarkt eskaliert trotzdem komplett.
Die Entwicklung, die ich als Sozialarbeiter und Sozialwissenschaftler beobachte, ist keine gute. Das sieht man auch an den Kürzungen in der Wohnungslosen- oder Suchthilfe oder an der Zerschlagung von Grundsicherungsgesetzen, beispielsweise daran, dass subsidiär Schutzberechtigte keinen Anspruch mehr auf Mindestsicherung haben.
Das Problem wird zunehmen. Es ist ein soziales und kein individuelles, selbstverschuldetes oder pathologisches Problem.
Das Interview führte Sophie HOLZINGER
Referenzen:
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Konzett, Eva (2019): Razzia im Notquartier, in Falter (50/2019, 10.12.2019), unter https://www.falter.at/zeitung/20191210/razzia-im-notquartier
Loick, Daniel/Thompson, Vanessa E. (2022): Abolitionismus. Ein Reader, Berlin.
Neumaier, Heimo (2026): Hausverbot für die Polizei? Obdachlosenfeindlichkeit, Notquartierskontrollen und ziviler Ungehorsam, in: Initiative Sommerpaket: Wo denn Wohnen?! Ein Heft über Ausgrenzung, Lebensmut und Solidarität, Wien: privater Druck, S. 30–36. Open Access unter: https://sommerpaket.noblogs.org/files/2026/06/WO-DENN-WOHNEN_Initiative-Sommerpaket_26-1.pdf
Neumaier, Heimo/Klinger, Martin (2026): Festnahmen und Abschiebungen aus Notschlafstellen verhindern: Methoden struktureller Veränderung gegen obdachlosenfeindliche Kontrollpraktiken, in: Sowa, Frank/Geiser-Krummenacher, Marisa/Meyer, Tom/Runge, Pauline/Sellner, Nora/Tissot, Anna Xymena/Tsirikiotis, Athanasios (Hrsg.): Fragile Behausungen. Prekäres Wohnen und Wohnungslosigkeit in Zeiten multipler Krisen, Weinheim, S. 657–681. Open Access unter: https://beltz.de/fachmedien/sozialpaedagogik-soziale-arbeit/fragile-behausungen/BEL448686
Neumaier, Heimo/Klinger, Martin (2026): Obdachlosenfeindlichkeit in der Polizeiarbeit, in: Alborea, Katharina/Moerland, Heike/Ott, Heidi/Schäfer, Lars: Wohnst du schon oder verzweifelst du noch? Angemessenes Wohnen gewährleisten, Bonn, S. 153–187. Open Access unter: https://www.socialnet.de/materialien/31015.php
ORF Tirol (2024, 18. September): „Diversion in Prozess wegen Polizeigewalt“, unter https://tirol.orf.at/stories/3273766/
Prasad, Nivedita (2023): Methoden Struktureller Veränderungen in der Sozialen Arbeit, Opladen & Toronto: Barbara Budrich Verlag.
Wa Baile, Mohamed/Dankwa, Serena O./Naguib, Tarek/Purtschert, Patricia/Schilliger, Sarah (Hrsg.) (2019): Racial Profiling. Struktureller Rassismus und antirassistischer Widerstand, Bielefeld.
Wacquant, Loic (2013): Bestrafen der Armen. Zur neoliberalen Regierung der sozialen Unsicherheit, Opladen, Berlin & Toronto: Barabara Budrich Verlag.
Zick, Andreas/Küpper, Beate/Mokros, Nico (Hrsg.) (2023): Die distanzierte Mitte. Rechtsextreme und demokratiegefährdende Einstellungen in Deutschland 2022/23, Bonn: Dietz Verlag.
Erwähnte Initiativen bzw. Organisationen:
Allianz gegen Racial Profiling (Schweiz): https://www.stop-racial-profiling.ch/
Gesellschaft für Freiheitsrechte (Deutschland): https://freiheitsrechte.org/
Initiative Sommerpaket (Wien): https://sommerpaket.noblogs.org/
Streetlawyer Association (Budapest): https://www.utcajogasz.hu/en
