„Fremdenrechtspaket“: Flucht wird als Verbrechen behandelt

Dass die Obergrenzen nicht wie geplant ins Gesetz geschrieben werden, verdanken wir der antirassistischen Bewegung. Das hindert die Regierung nicht daran, Flüchtlinge in einem neuen „Fremdenrechtspaket“ weiter zu kriminalisieren.
21. Dezember 2016 |

Die geplanten Verschärfungen im Asylrecht bedeuten Sanktionen für Flüchtlinge bei Falschangaben im Asylverfahren. Will jemand seine Identität verschleiern, muss er mit bis zu 5.000 Euro Strafe oder drei Wochen Gefängnis rechnen. Flüchtlinge, die nach einem negativen Asylbescheid nicht ausreisen oder neu einreisen, müssen sogar mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro oder einer sechswöchigen Freiheitsstrafe rechnen.

Der antirassistischen Bewegung verdanken wir zwar, dass die Obergrenzen nicht ins Gesetz geschrieben werden. Aber Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) konnte dennoch durchsetzen, dass bei baldigem Erreichen der Obergrenze (37.000 im Jahr 2017) der Ministerrat per Verordnungen zu Einschränkungen bei Asylanträgen greifen darf.

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Mit dem neuen Fremdenrechtspaket kriminalisiert die Regierung unter SPÖ-Kanzler Christian Kern schutzbedürftige Menschen, anstatt Flüchtlingen eine Arbeitserlaubnis zu bewilligen und Geld in eine ordentliche Grundversorgung und Wohnplätze zu investieren. Wir haben einen starken Gegner vor uns, den wir nur durch eine starke antirassistische Solidaritätsbewegung bezwingen können.

 

Der Verfasser/die Verfasserin hat den Artikel mit freundlicher Genehmigung zur Verfügung gestellt.