Höchstgericht in Frankreich bescheinigt: Solidarität mit Flüchtlingen ist keine Straftat!

Wir feiern einen wichtigen Etappensieg für die internationale Solidarität: das höchste Gericht in Frankreich, das Verfassungsgericht, hat bescheinigt, dass uneigennützige Solidarität mit Migrant_innen keine Straftat ist.
22. Juli 2018 |

Das französische Verfassungsgericht hat einen Teil des sogenannten „Solidaritätsdelikts“ aufgehoben, das sich gegen die Hilfe für illegal eingereiste Ausländer richtet – dies widerspreche der Fraternité, der Brüderlichkeit.

 

Die Entscheidung geht auf den südfranzösischen Olivenbauer Cédric Herrou zurück. Nachdem er erneut wegen Fluchthilfe vor Gericht stand, weil er Flüchtlinge in seinem Fahrzeug transportierte und bei sich aufnahm, hatte er beim Verfassungsgericht eine individuelle Prüfung verlangt, ob die Anschuldigungen gegen ihn überhaupt verfassungskonform sind. Die Entscheidung für Herrou ist ein persönlicher Triumph für ihn und die weltweite antirassistische Bewegung.

Wie wir in Nizza Flüchtlingen helfen

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Immer wieder standen Flüchtlingshelfer_innen in Frankreich vor Gericht. Herrou wurde mehrfach angeklagt und verurteilt, unter anderem im August 2017 zu einer Strafe von vier Monaten auf Bewährung, weil er 200 Flüchtlinge aus dem Sudan und Eritrea von der italienischen Grenze abgeholt und in seinem Hof untergebracht hat. Herrou ist Vorbild für viele, die dem Sterben im Mittelmeer nicht mehr tatenlos zusehen wollen. Fluchthilfe sollte völlig selbstverständlich sein!