Sadismus, Willkür und ­Rassismus regieren im Asylwesen

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) verwandelt Menschenleben in statistische Wahrscheinlichkeitsrechnungen. Die Opferzahlen in afghanischen Flüchtlingslagern wären „in Relation zur Gesamtzahl der dort Lebenden nicht so hoch, dass für alle Bewohner die Gefahr besteht, sehenden Auges dem sicheren Tod ausgeliefert zu sein. Selbst in den am stärksten gefährdeten Altersgruppen überleben bei weitem die meisten.“ Mit dieser „Logik“ rechtfertigt das BFA in einem negativen Bescheid eine Abschiebung nach Afghanistan.
23. April 2018 |

Das BFA ist sich der Tatsache, dass sowohl in Afghanistan als auch im Irak Krieg herrscht, bewusst und erklärt dies auch in seinen Bescheiden: „Wie Berichte des BFA widerspiegeln, ist auch Bagdad Ziel von Anschlägen extremistischer Gruppierungen.“ Wieso trotzdem Menschen dorthin abgeschoben werden? „Angesichts einer hohen Bevölkerungszahl von über 5 Millionen Einwohner in Bagdad, relativiert sich die Wahrscheinlichkeit, dass gerade Sie Opfer werden würden.”

Nach der Logik des BFA können Menschen also ruhig in Kriegsgebiete deportiert werden, solange Einzelne die Chance haben, das zu überleben. Oder wie hoch muss die Zahl der Toten gemessen an der Gesamtbevölkerung sein, um vor Deportationen geschützt zu sein?

Homosexuellenfeindlich

Der Flüchtlingshelfer Wolfgang Salm dokumentiert auf seiner Homepage fairness-asyl.at die Mischung aus grenzenlosem Sadismus und Rassismus, welcher Flüchtlinge während Einvernahmen der Asylbehörde ausgesetzt sind. Die Auszüge aus den Interviews und Bescheiden lesen sich eher wie rassistische Phantasien von FPÖ-Politikern, doch sie sind die abscheuliche Realität staatlicher Rechtsprechung.

Es finden sich Aussagen wie: „I scheiß auf dei‘ Kultua!“ eines Beamten des BFA zu einem afghanischen Flüchtling während eines siebenstündigen Interviews. Während der Einvernahme eines Homosexuellen: „Welche Rolle haben sie normalerweise?“ – „Ich bin der Aktive, immer.“ (Antwort des Einvernommenen) – „Rein statistisch müssen unter Homosexuellen 50% die passive Rolle haben. Bei den Arabern, die mir unterkommen, stimmt die Quote nicht. Wie würden sie das erklären?“

Rassistisch

Einem Flüchtling, der auf zertifiziertem B1-Niveau Deutsch spricht, wird vorgeworfen, er beherrsche die deutsche Sprache nicht. Nebenher wird noch kritisiert, er gehe keiner Erwerbsarbeit nach. Zuerst verbietet der Staat Flüchtlingen, mittels rassistischer Gesetze, zu arbeiten und wenn sie sich an die Gesetze halten, dann macht er es ihnen zum Vorwurf. Selbst die überzeugtesten Stammtischrassisten würden sich nicht trauen, solche hirnrissigen Argumente vorzubringen.

Einen Flüchtling, der entführt und währenddessen „unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ausgesetzt war“, so seine Aussage, beruhigt das BFA, er habe nur „geringfügige Benachteiligungen“ zu befürchten. Einem anderen, dessen Schwager und drei weitere Verwandte mütterlicherseits ermordet wurden, richtet das BFA aus: „Die von Ihnen vorgebrachten Todesfälle in Ihrer Familie 2007 sind tragische und bedauerliche Vorfälle, ein konkreter Zusammenhang mit Ihrem Fluchtvorbringen konnte jedoch nicht bewiesen werden und entfaltet daher auch keine Asylrelevanz.“

Menschenverachtend

Im Jahr 2017 wurden zwischen 800 und 1400 Menschen in Afghanistan von US-Drohnenschlägen ermordet. Foto: US Air Force

Selbst Menschen, die akut selbstmordgefährdet sind und dies mittels psychiatrischer Gutachten beweisen können, sind dem Spott der Beamten ausgesetzt: Einer afghanischen Mutter wurde gesagt, sie habe kein Recht, in Österreich zu bleiben, „selbst dann nicht, wenn sie an einer schweren Krankheit leidet oder selbstmordgefährdet ist. Eine Abschiebung wäre nur dann unzulässig, wenn sie im Zielland qualvoll sterben würde.“

Ein einfacher Tod reicht den Schreibtischtätern offensichtlich nicht aus, es muss schon qualvoll sein. Selbst ihre Krankheit wird ihr noch zum Vorwurf gemacht. Durch ihren Nervenzusammenbruch während des Deportationsversuches hätte sie „die Abschiebung vereitelt und durch ihr Verhalten ihre Mitwirkungspflicht massiv verletzt.“

Asylrecht

Ergänzt wird dieser Rassismus durch blanke Willkür in der Rechtsprechung. Obwohl das Recht auf Einzelfallprüfung ein Grundgedanke des Asylrechts ist, arbeitet das BFA systematisch mit Textbausteinen, die oftmals gar nicht zum gegenständlichen Fall passen. In unterschiedlichen Bescheiden finden sich immer wieder dieselben Rechtschreibfehler. Flüchtlinge und deren Helfer_innen berichten immer wieder von falschen Übersetzungen, welche während der Interviews angefertigt werden.

Wolfgang Salm dokumentierte einen Fall, in dem der vom BFA zur Verfügung gestellte Dolmetscher die Frage: „Sind Sie Mitglied in einem Verein?“ mit „Sind Sie Mitglied in einer politischen Partei?“ übersetzte. Der Flüchtling antwortete mit „nein“, er sei nicht Mitglied in einer politischen Partei. Im Protokoll stand dann, der Flüchtling ist nicht Mitglied in einem Verein, obwohl er Mitglied der freiwilligen Feuerwehr ist und mehrmals pro Woche einen Sportclub besucht. Mitgliedschaft in Vereinen gelten als „Integrationsleistungen“ und können dabei helfen, einen positiven Bescheid zu bekommen.

Falsche Entscheidungen

Im BFA gibt es 478 Beamte, sogenannte „Case Owner“, welche für die Entscheidung über einen Asylantrag zuständig sind. 2017 gab es ziemlich genau 60.000 Asylentscheidungen, das bedeutet, die Beamten müssen alle zwei bis drei Tage einen neuen Fall prüfen und entscheiden. Eine Einzelfallentscheidung ist in so kurzer Zeit nicht möglich und wird von den Regierungsparteien auch gar nicht gewollt. Das dem BFA übergeordnete Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hebt etwas mehr als ein Drittel aller Entscheidungen des BFA wieder auf.

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Das Diabolische dahinter: Flüchtlinge, welche aus als „sichereres Herkunftsland“ eingestuften Ländern kommen, können direkt nach Ausstellung eines negativen Bescheides abgeschoben werden. Wenn das BVwG den negativen Bescheid aufhebt, kann es für sie schon längst zu spät sein. Der Asylrechtsexperte Christoph Riedl von der Diakonie stellt in Bezug auf die Praxis der Rechtsprechung fest: „Wenn man würfeln würde, wären die Entscheidungen richtiger.“

Für uns sind negative Entscheidungen grundsätzlich und ausnahmslos abzulehnen. Wir wollen eine Welt ohne Grenzen, in der sich Menschen frei bewegen können, ohne Angst vor Deportationen. Die Tatsache, dass selbst eine Institution wie das BVwG mehr als ein Drittel der Entscheidungen des Bundesamts für Asyl als falsch erachtet, zeigt uns, wie miserabel die Rechtsprechung mittlerweile geworden ist.

Bekämpft den Rechtsstaat

Was momentan im Asylrecht vor sich geht, ist kein Zufall und auch kein „Versagen des Rechtsstaates“, wozu es Liberale umdeuten wollen, sondern dahinter steckt System. Anfang April forderte Innenminister Kickl, dass Asylanträge in Zukunft nur mehr außerhalb Europas gestellt werden können. Das gesamte Asylverfahren soll nicht mehr in Europa stattfinden. Dementsprechend erfüllt das BFA nur die Hoffnung der Regierung auf ein flüchtlingsfreies Europa.

Das BFA ist der willfährige Helfer der Regierung und deportiert Menschen nicht nur wissentlich, sondern absichtlich in den Tod und das nachweislich mit sadistischer Freude.

Am Antikapitalistischem Kongress Marx is Muss diskutieren Nora Berneis, Sprecherin von Aufstehen gegen Rassismus Deutschland, und Flüchtlinge aus unserer Mitte über das EU-Grenzregime und das Menschenrecht auf Asyl. Wann: 4.-6. Mai. Wo: Amerlinghaus, Stiftgasse 8, 1070 Wien. Weitere Informationen auf marxismuss.at