Bekommt Vizekanzler Strache bald Besuch vom Gerichtsvollzieher?

Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien hat am 9. April eine Fahrnis- und Gehaltsexekution gegen den Vizekanzler der Republik Österreich, Heinz-Christian Strache, bewilligt. Strache hat bereits im Februar die Klage gegen Linkswende jetzt verloren (Aktivist_innen zeigten ihm den Mittelfinger und sagten „Fuck“ zu ihm und seiner Geisteshaltung), jetzt wird er deswegen auch noch exekutiert.
11. April 2018 |

Am 28. Februar hat das Wiener Oberlandesgericht bestätigt: Im Rahmen der freien Meinungsäußerung und im politischen Kontext ist es erlaubt, dem FPÖ-Vizekanzler der Republik Österreich, Heinz-Christian Strache, den Mittelfinger zu zeigen und „Fuck Strache“ zu sagen.

Strache klagte wegen „Beleidigung“ und wollte gar noch eine Entschädigung für die „erlittene Kränkung“ – aber er und sein Anwalt Michael Rami (der neue umstrittene Verfassungsrichter) erlitten vor Gericht eine peinliche Niederlage (hier das Urteil im Volltext).

 

Strache hat bislang die uns zugesprochenen Verfahrenskosten in der Höhe von 3.446,27 Euro trotz Fälligkeit nicht bezahlt. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien hat deshalb einem Antrag zur „zwangsweisen Eintreibung“ stattgegeben – demnächst könnte also bald der Gerichtsvollzieher am Bundeskanzleramt anklopfen. Linkswende jetzt hat damit ein Pfandrecht gegen Strache erworben.

Wortwörtlich heißt es im Schreiben des Gerichts, dass die Summe „durch Pfändung und Verkauf der sich im Gewahrsam des Verpflichteten (Strache, Anm.) befindlichen beweglichen körperlichen Sachen aller Art und Pfändung und Überweisung“ exekutiert werden kann. Strache muss darüber hinaus natürlich auch die Kosten des Exekutionsantrags begleichen.

Donnerstag, 19. April, 18 Uhr: Demo gegen Kickl! Universität, Schottentor U2. Mehr dazu | Facebook
Update Montag, 16. April, 14:18 Uhr: Strache hat inzwischen die Verfahrenskosten gezahlt, nicht jedoch die Kosten der Exekutionsführung.</pre