Das „Fuck Strache“-Urteil: Warum man dem Vizekanzler den Mittelfinger zeigen darf
Am 28. Februar hat das Wiener Oberlandesgericht bestätigt: Im Rahmen der freien Meinungsäußerung und im politischen Kontext ist es erlaubt, dem FPÖ-Vizekanzler der Republik Österreich, Heinz-Christian Strache, den Mittelfinger zu zeigen und „Fuck Strache“ zu sagen. Jetzt wurde das Urteil schriftlich ausgefertigt, die Lektüre ist Genugtuung und Genuss!
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