Menschenrechtsaktivist in Pakistan entführt: Freiheit für Riaz Ahmed!

Menschenrechtsaktivist Dr. Riaz Ahmed, Assistenzprofessor für angewandte Chemie an der Universität Karachi in Pakistan, wurde am Samstag, 1. April von paramilitärischen Truppen entführt. Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften und Einzelpersonen werden gebeten, über den Fall zu berichten und Riaz’ sofortige Freilassung zu fordern.
3. April 2017 |

Update Donnerstag, 6. April, 22:30 Uhr: Riaz Ahmed wurde vorerst freigelassen, aber die Anklage ist noch nicht fallengelassen.

Dr. Riaz Ahmed, Assistenzprofessor für angewandte Chemie an der Universität Karachi in Pakistan und gewählter Mandatar im Universitätsrat, wurde am Samstag, 1. April von Sicherheitskräften festgenommen. Er wurde zusammen mit Professor Meher Afroz Murad vor dem Presseclub Karachi in Gewahrsam genommen – letzterer wurde inzwischen wieder freigelassen.

Riaz wollte auf einer Pressekonferenz die Freilassung eines Kollegen fordern – des emeritierten Professor Dr. Zafar Hassan Arif, der seit Oktober 2016 inhaftiert ist.

Illegale Inhaftierung

Medienberichten zufolge wurde Riaz von paramilitärischen Sindh-Grenzschutztruppen („Pakistan Rangers“) gefangen genommen. Ihm wird der Besitz einer illegalen 9-Millimeter-Pistole vorgeworfen. Inzwischen wurde er in das Zentralgefängnis Karachi überstellt. Sein Anwalt hat am Montag, 3. April, einen Freilassungsantrag auf Kaution gestellt.

Riaz ist in Pakistan ein bekannter Menschenrechtsaktivist und Marxist und macht sich gewaltfrei für die Meinungsfreiheit stark. Er trat wiederholt als Stimme für „vermisste Personen“ auf, etwa den belutschischen Intellektuellen Wahid Baloch – er wurde von Juli bis Dezember 2016 entführt.

Gewerkschaften, gewählte Mandatar_innen und internationale Menschenrechtsorganisationen sind dazu aufgerufen, auf die illegale Inhaftierung von Dr. Riaz Ahmed aufmerksam zu machen und seine sofortige Freilassung zu fordern.

Dieses Statement kann unterzeichnet werden unter freedrriaz@gmail.com. Englische Version hier.
Der Verfasser/die Verfasserin hat den Artikel mit freundlicher Genehmigung zur Verfügung gestellt.