Rechte Angriffe auf das Abtreibungsrecht
Die ÖVP/FPÖ-Regierung ermutigt die Feinde des Selbstbestimmungsrechtes der Frauen. Eine (ungewollt) schwangere Frau darf derzeit über ihre Schwangerschaft in den ersten drei Monaten allein entscheiden. Treibt eine Frau ab, belasten sie die hohen Kosten von durchschnittlich 700 Euro. Frauen aus ländlichen Gebieten müssen für den Eingriff meist in eine Stadt reisen, denn nur 17 österreichische Einrichtungen führen Abtreibungen durch.
Die sogenannte „Fristenregelung“ ist eine der wichtigsten Errungenschaften der Frauenbewegung. Eine Abtreibung nach der Dreimonatsfrist ist straffrei, wenn ein Kind mit einer schweren Fehlbildung geboren werden würde. #Fairändern will, dass Frauen nicht lebensfähige Föten austragen müssen. #Fairändern– Erstunterzeichnerin Petra Plonner argumentierte: „Für mich wird das Kind sowieso sterben, deshalb sehe ich keinen Sinn, es vorgeburtlich zu töten.“ Ihr ist egal, wie es den Frauen geht.
Netzwerk Abtreibungsgegner
Parteiübergreifend formierte sich breiter Widerstand. Oppositionspolitikerinnen und Aktivistinnen machten klar: „Keinen Millimeter zurück“, denn „Pro Choice is ois!“ Die feministische Juristin Brigitte Hornyik sagte bei der Pressekonferenz: „Wir können auch ohne Einschränkungen den Frauen vertrauen, auch ohne gesetzlichen Zwang verantwortliche Entscheidungen zu treffen.“
Die frauenfeindliche Regierung ermutigt Abtreibungsgegner_innen. Carina Marie Eder, Vorsitzende von #Fairändern, kommt aus der Jugend für das Leben. 2015 sagte sie als deren Sprecherin: „Der Widerstand wird nicht verstummen, bis alles dafür getan wird, dass Abtreibungen undenkbar werden.“ Interessanterweise teilt sich #Fairändern die Büroanschrift mit Marsch fürs Leben und Vision 2000, einem Verein zur Neuevangelisierung. Dieser gibt ein Magazin heraus. Im gleichen Magazin, in dem Petra Plonner für ihre Initiative für die Ungeborenen wirbt, schreibt der berüchtigte Weihbischof Andreas Laun den Artikel „Nein zur Verhütung heißt Ja zur Liebe“.
Siegen lernen
In Polen hat sich seit 2015 mit der rechten Regierung die Lage der Frauen stark verschlechtert. Riesige Massenproteste wehrten dennoch den Gesetzesentwurf zum kompletten Abtreibungsverbot ab und verpassten der Regierung eine schwere Niederlage. Es gibt seither eine starke Bewegung. Nach Ende Mai 2018 ist das strikte Verbot von Abtreibungen in Irland Geschichte. Eine klare Mehrheit stimmte beim Referendum gegen die politische Heuchelei und für Wahlfreiheit.
In Deutschland kämpfen die Frauen dafür, das „Werbeverbot“ für Abtreibungen zu streichen. Die große Koalition machte unter Druck heuer kleine Schritte vorwärts: Die Ärztekammer muss auflisten, wo Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden und welche Methoden angeboten werden. Der Anspruch auf kostenlose Verhütungsmittel gilt für Frauen jetzt bis zum Alter von 22 Jahren.
Wie wir erfolgreich kämpfen können, zeigen uns einerseits unsere stolze Tradition und andererseits die aktuellen Kämpfe wie den riesigen Women Marches, der irische Sieg für Repeal the Eighth oder den erfolgreichen Glasgower Frauenstreiks. Wir können uns wehren und wir können siegen!
Fakten zur Fristenregelung
- Die Debatte um eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs wurde erstmals vehement von Sozialistinnen nach dem Sturz des Kaisers in der Zwischenkriegszeit geführt.
- Die so genannte „Fristenlösung“ trat am 1. Jänner 1975 in Kraft, beschlossen von der damals regierenden SPÖ.
- Immer noch ist der Schwangerschaftsabbruch im Strafrecht: Laut Paragraf 96 ist Abtreibung mit Freiheits- oder Geldstrafen bedroht, aber der Paragraf 97 legt Ausnahmen fest.
- Das Beenden der Schwangerschaft ist nicht strafbar, wenn der Abbruch „innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nach vorhergehender ärztlicher Beratung von einem Arzt vorgenommen wird“.
- Nach der 3-Monatsfrist darf eine Frau abtreiben, wenn „eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt“ sein wird oder eine ernste Gefahr für das Leben oder ein schwerer Schaden für die Gesundheit der Frau nicht abgewendet werden kann, beziehungsweise bei der Zeugung Unmündigkeit bestand.